Pressemitteilung —
c’t-Magazin: Hilfsmittel in Gefahr
Verbot von KI-Brillen bedroht Sehbehinderte
Hannover, 29. Oktober 2026 – Ein mögliches Verbot von smarten Brillen würde Menschen mit Sehbehinderung massiv treffen. Die Geräte erleichtern ihnen den Alltag erheblich. Während die Sorge vor heimlichen Aufnahmen berechtigt ist, warnen Betroffene gegenüber Europas führendem IT- und Technikmagazin c’t davor, dass ein pauschales Verbot ein Rückschritt bei der Teilhabe wäre.
Die Debatte um KI-Brillen ist emotional aufgeladen. Täter nutzen die unauffälligen Kameras, um heimliche Aufnahmen als Spannervideos zu veröffentlichen. Die Organisation HateAid hat deshalb Strafanzeige gegen Meta und Brillenhersteller gestellt und fordert ein Vertriebsverbot. „Die Empörung über heimliches Filmen ist berechtigt und erfordert ein entschlossenes Eingreifen“, bestätigt auch Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), im Gespräch mit c’t.
Doch ein Verbot träfe auch jene, für die die Brillen unverzichtbare Alltagshilfen sind. Für Karina Henseleit ist die KI-Brille ein Wendepunkt. Die von Geburt an blinde Teilhabeberaterin beim Verein Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland erlebt die KI-Brille als „Riesenfortschritt“. So könne sie etwa schnell Einkäufe beim Auspacken und Sortieren unterscheiden, ohne ein Handy draufhalten zu müssen.
Die Ray-Ban Meta Wayfarer kostet nur wenige hundert Euro und ist damit deutlich günstiger als anerkannte medizinische Hilfsmittel wie die OrCam, die rund zehnmal so viel kostet. Zudem können die frei erhältlichen KI-Brillen oft mehr leisten: Per Sprachbefehl beschreibt die Brille mithilfe von künstlicher Intelligenz die Umgebung, beantwortet Nachfragen und hilft bei der Orientierung. Besonders wertvoll ist die Videoanruf-Funktion, um sehende Personen per Video dazuzuschalten.
Henseleit berichtet gegenüber c’t-Redakteurin Greta Friedrich aber auch von Diskriminierung: Ein Bekannter sei aus einem Restaurant geworfen worden, als er sich mit der Meta-Brille einen Überblick über das Angebot verschaffen wollte. Sie sieht das Hauptproblem nicht in der Brille selbst, sondern darin, dass Menschen heimlich filmen – ob mit Brille, Smartphone oder Actioncam. Tatsächlich werden die meisten Spannervideos nach wie vor mit Handys gedreht, wie c’t dokumentiert.
Justiziarin Möller plädiert für einen differenzierten Ansatz: „Ein Verbot wäre die Versagung einer wichtigen assistiven Technologie für mehr Teilhabe.“ Statt pauschaler Verbote brauche es technische und regulatorische Maßnahmen gegen Missbrauch. „Privatsphäre, Datenschutz und Teilhabe dürfen einander nicht ausschließen“, betont sie.
c’t beleuchtet das Thema in Ausgabe 23/2026 in einem Schwerpunkt mit vier Beiträgen – von Missbrauchsrisiken über Schutzmaßnahmen bis zur rechtlichen Einordnung.
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