Pressemitteilung —
Photovoltaik: Schnelles Handeln kann sich lohnen
Reutlingen, 15. September 2026: Für Photovoltaikanlagen könnten sich die Förderbedingungen ab 2027 deutlich verändern. Grundlage ist der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027), der derzeit parlamentarisch beraten wird und noch angepasst werden kann. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert die wichtigsten geplanten Änderungen und zeigt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Planung einer Solaranlage achten sollten.
Bislang erhalten Betreiberinnen und Betreiber neuer Anlagen 20 Jahre lang eine feste, garantierte Einspeisevergütung. Diese dauerhafte Garantie soll nach den aktuellen Reformplänen für neue Anlagen entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten – gestaffelt nach Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme. Sie soll ab 1. Januar 2027 bei 5,2 Cent/kWh starten und ab August 2027 halbjährlich sinken. Spätestens ab 2030 wäre für neue Anlagen keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr vorgesehen – Überschussstrom müsste dann über einen Direktvermarkter zu schwankenden Börsenpreisen verkauft werden. Auch die höher vergütete Volleinspeisung soll entfallen und ist nach aktuellem Stand nur noch bis Ende 2026 möglich.
Was das für neue Anlagen bedeutet
Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts: Die zugesagte Vergütung bleibt über die gesamte Förderlaufzeit erhalten. Wer seine Anlage noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, könnte sich zudem die derzeit geltenden Förderbedingungen sichern.
Für spätere Anlagen sind nach aktuellem Stand nur noch befristete und sinkende Vergütungen vorgesehen. Nico Schneider von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen: „Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im Haushalt selbst genutzt werden kann.“ Einnahmen aus der Einspeisung würden hingegen an Bedeutung verlieren.
Die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale und lokalen Energieagenturen geben konkrete Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wer mit seiner Solaranlage noch 2026 in Betrieb gehen möchte, sollte Planung und Installation jetzt anstoßen, um sich die bisherigen Vergütungssätze zu sichern. Außerdem lohnt es sich, Anschaffungskosten, Ertrag, Eigenverbrauch und künftige Strompreise gegenüberzustellen, um somit die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Da künftige Erlöse für Überschussstrom unsicherer werden, kann es wirtschaftlich sinnvoller werden, die Größe der neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.
Da der tagsüber erzeugte PV-Strom auch in den Abend- und Nachtstunden genutzt werden kann, kann ein Batteriespeicher den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein E-Auto plant, sollte den zusätzlichen Strombedarf bereits bei der Planung berücksichtigen.
Bei Anlagen ohne feste Vergütung lohnt es sich, die Konditionen verschiedener Direktvermarkter zu vergleichen und technische Voraussetzungen, z.B. ein intelligentes Messsystem, einzuplanen.
„Wer unsicher ist, ob sich der Kauf einer neuen Anlage noch lohnt, sollte das nicht allein anhand der Vergütung entscheiden, sondern die individuelle Situation prüfen lassen“, rät Nico Schneider. „Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen”.
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KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen - unabhängig beraten lassen
Die KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen ist eine von 35 regionalen Energieagenturen in Baden-Württemberg. Mit unseren sechs Mitarbeitern beraten wir Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Reutlingen neutral, unabhängig und kostenlos zu Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Seit 2016 ist die KlimaschutzAgentur Teil der Kompetenzstelle Neckar-Alb und berät seitdem Unternehmen im gesamten Landkreis zu Energieeffizienzmaßnahmen und Fördermöglichkeiten. Die KlimaschutzAgentur wurde 2007 von 14 Gesellschaftern als gemeinnützige GmbH gegründet. Jedes Jahr sensibilisiert das Team der KlimaschutzAgentur über 2.500 Schüler im Landkreis zu Energie und Klimaschutz. Des Weiteren unterstützen die Experten der Agentur alle Kommunen im Landkreis Reutlingen bei der Erreichung ihrer Klimaschutzziele.