Direkt zum Inhalt springen
24_01_Erbschaftssteuerbefreiung

Bild -

24_01_Erbschaftssteuerbefreiung

go to media item
Lizenz:
Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
Dateiformat:
.jpg
Dateigröße:
2983 x 1596, 538 KB
Download

Themen

Kontakt

Zugehörige Meldungen

  • Grundfläche des Hauses zählt

    Grundfläche des Hauses zählt


    Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

    Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnflä­che von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt.
    (Ni