„LBS? liebs.“: Neue Kampagne von huth + wenzel zeigt, was Arbeiten für die LBS besonders macht
„LBS? liebs.“: Neue Kampagne von huth + wenzel zeigt, was Arbeiten für die LBS besonders macht
„LBS? liebs.“: Neue Kampagne von huth + wenzel zeigt, was Arbeiten für die LBS besonders macht
Holz gewinnt
Die Zeitschrift „Das Haus“ und die LBS Landesbausparkassen haben ihren Wettbewerb „Das Goldene Haus“ in diesem Jahr unter das Motto „Holz gewinnt“ gestellt. Dazu wurden bei Bauherren und Architekten in ganz Deutschland die besten Beispiele für gelungene Projekte mit Vorbildcharakter gesucht. Bei ihrer Entscheidung achtete die Jury besonders auf Aspekte wie clevere Grundrisse, Flexi
Gleich zwei Auszeichnungen des 44. Bauherrenwettbewerbs „Das Goldene Haus 2026: Aus Holz gebaut! Leicht – schnell – nachwachsend" der Bau- und Wohnzeitschrift Das Haus und der LBS gehen nach Köln. Prämiert wurden ein mutiges Wohnexperiment von Bauherrin Jeanette Deubner (Sonderpreis) sowie die Erweiterung eines Reihenendhauses der Familie Peyerl in Köln-Bickendorf (Anerkennung).
Urteile zum Innenverhältnis von Wohnungseigentümergemeinschaften
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Herr in den eigenen vier Wänden – aber eben nicht allein im Haus. Viele Entscheidungen über Nutzung, bauliche Veränderungen, Kosten oder Verwaltung betreffen die gesamte Gemeinschaft. Entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial. Mal geht es um zweckwidrig genutzte Räume, mal um F
Die LBS NordWest bearbeitet auch für die nächsten fünf Jahre die rund 500.000 Sparverträge der LBS Hessen-Thüringen.
Vermieter muss zunächst Ursachen aus seinem Bereich ausschließen
Feuchte Wände und Schimmel führen häufig zu Streit darüber, wer für die Schäden verantwortlich ist. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann der Vermieter in einem solchen Fall nicht einfach behaupten, der Mieter habe durch falsches Heizen oder Lüften die Probleme verursacht. Zunächst muss er nachweisen,
Halloween-Schmuck in historischer Siedlung muss nicht verschwinden
Gespenster, Hexen und künstliche Spinnennetze dürfen auch eine denkmalgeschützte Wohnsiedlung vorübergehend in eine Grusellandschaft verwandeln. Ein Bürger kann von der Stadt nicht verlangen, gegen solche Halloween-Dekorationen vorzugehen, wenn er weder in der Siedlung wohnt noch dort Grundeigentum besitzt. Nach Inf