LBS NordWest und LBS Hessen-Thüringen verlängern erfolgreiche Partnerschaft bis 2032
Die LBS NordWest bearbeitet auch für die nächsten fünf Jahre die rund 500.000 Sparverträge der LBS Hessen-Thüringen.
Die LBS NordWest bearbeitet auch für die nächsten fünf Jahre die rund 500.000 Sparverträge der LBS Hessen-Thüringen.
Verstoß rechtfertigt nicht zwingend Ende des Mietverhältnisses
Wer sein Auto an einer unpassenden Stelle abstellt, der muss zwar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Doch nicht jede derartige Eigentumsstörung stellt zugleich eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf ein Vermieter einem Mieter nicht allein deshalb
Auch faktischer Verwalter haftet für Schäden
Wer die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann sich seinen Pflichten nicht dadurch entziehen, dass er formal gar nicht wirksam zum Verwalter bestellt wurde. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS treffen einen sogenannten faktischen Verwalter grundsätzlich dieselben Pflichten wie einen ordnungsgemäß best
Vermieter muss zunächst Ursachen aus seinem Bereich ausschließen
Feuchte Wände und Schimmel führen häufig zu Streit darüber, wer für die Schäden verantwortlich ist. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann der Vermieter in einem solchen Fall nicht einfach behaupten, der Mieter habe durch falsches Heizen oder Lüften die Probleme verursacht. Zunächst muss er nachweisen,
Halloween-Schmuck in historischer Siedlung muss nicht verschwinden
Gespenster, Hexen und künstliche Spinnennetze dürfen auch eine denkmalgeschützte Wohnsiedlung vorübergehend in eine Grusellandschaft verwandeln. Ein Bürger kann von der Stadt nicht verlangen, gegen solche Halloween-Dekorationen vorzugehen, wenn er weder in der Siedlung wohnt noch dort Grundeigentum besitzt. Nach Inf
Frank Demmer und Sabine König zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt – Politik muss mehr für Wohneigentum tun – Eigenheimrentenförderung wichtiger Schritt
BERLIN – Stefan Siebert (64), Vorstandsvorsitzender der LBS Landesbausparkasse Süd, ist zum zweiten Mal zum Vorsitzenden der LBS-Bausparkassenkonferenz gewählt worden. Als oberster Repräsentant vertritt er die Gruppe der fünf Landesbauspa
Urteile rund um Parkverbote, Stellplätze und private Parkflächen
Viele Menschen halten den Besitz eines Automobils für unverzichtbar. Oft stehen aber – gerade im innerstädtischen Bereich – die PKW weit länger als sie fahren. Umso wichtiger ist die Frage, wo Fahrzeuge abgestellt werden dürfen und welche Rechte Eigentümer, Mieter oder Parkplatzbetreiber besitzen. Streitigkeiten über z