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Neueste Meldungen

  • Auf geht's 2026: Startschuss für den Immobilientraum

    Der Beginn eines neuen Jahres ist für viele Menschen Anlass, über große Lebensentscheidungen nachzudenken. Auch über Wohneigentum. Denn eine eigene Immobilie gehört nach wie vor zu den größten Wünschen in der persönlichen Lebensplanung. Wer sich diesen Wohntraum erfüllt, wird langfristig seine Wohnkosten stabilisieren und sich finanzielle Sicherheit sowie Unabhängigkeit im Alter schaffen. Der Weg

  • Einfach unterirdisch


    Streitfälle um Erdboden, Leitungsverlegung und Baugruben

    Bauarbeiten streben nicht immer nur in die Höhe, sondern zwangsläufig auch in die gegenteilige Richtung. Wenn Leitungen verlegt und Baugruben ausge­hoben werden müssen, dann kommt es dabei immer wieder zu einem Rechts­streit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu dieser Thematik gesam

  • Aus dem Koffer leben

    Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird
    Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder zweckentfremdet – zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des Infodien­stes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den Behör­den untersagt werden.

    (Verwaltungsgericht Berlin, 6 L 166

  • Anspruch auf Stellplatz


    Er war mit einer Wohnungsnummer bezeichnet worden
    Wenn im Mietvertrag für eine Wohnung davon die Rede ist, dass ein bestimmter Stellplatz für ein Fahrzeug mitgenutzt werden kann, dann darf dem Mieter dieser Platz später nicht einfach weggenommen werden. So urteilte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz.
    (Amtsgericht Ibbenbüren, Aktenzeichen 30 C 330/20)

  • Ja zur Steuerermäßigung


    Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus
    Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können steuerlich mit 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro im Jahr) beim Fiskus geltend gemacht werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn eine Wohnung unentgeltlich genutzt wird.
    (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 23/21)

  • Kündigung für Zweitwohnsitz


    Auch in diesem Fall kann unter Umständen Eigenbedarf gelten
    Dass Eigenbedarfskündigungen grundsätzlich möglich sind, wenn ein Immo­bilieneigentümer oder seine engsten Angehörigen den Wohnraum selbst benötigen, ist weitgehend bekannt. Etwas anders gelagert war ein Fall aus Hamburg. Dort meldete ein Eigentümer-Paar Eigenbedarf für eine vermietete Wohnung an, die künftig als Zweitwohnsitz gen

  • Immobilienbesitzer fordern gleichberechtigte Förderung von Neubau und Bestand

    LBS: „Jede Modernisierung, die nicht stattfindet, gefährdet die Wohnraumversorgung von morgen“
    Fast zwei Drittel der Selbstnutzer und Vermieter schätzen den Modernisierungsbedarf ihrer Wohnimmobilie als mittel bis sehr hoch ein. Je älter sie werden, desto weniger motiviert sind sie allerdings, anstehende Maßnahmen auch wirklich umzusetzen. Das zeigt die aktuelle repräsentative LBS-Modernisierer

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