Fast wie ein Neubau
Mietpreisbremse entfiel nach erheblichen Arbeiten an der Substanz
Wenn ein Miethaus derart geschädigt ist, dass es nur noch mit größten Sanierungsmaßnahmen wieder bewohnbar gemacht werden kann, kann die Mietpreisbremse entfallen. Das Objekt wird dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wie ein Neubau betrachtet.
(Amtsgericht Kreuzberg, Aktenzeichen 7 C 128/