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Neueste Meldungen

  • Zwei Holzbauprojekte stellen in Köln konventionelles Bauen auf den Kopf

    Gleich zwei Auszeichnungen des 44. Bauherrenwettbewerbs „Das Goldene Haus 2026: Aus Holz gebaut! Leicht – schnell – nachwachsend" der Bau- und Wohnzeitschrift Das Haus und der LBS gehen nach Köln. Prämiert wurden ein mutiges Wohnexperiment von Bauherrin Jeanette Deubner (Sonderpreis) sowie die Erweiterung eines Reihenendhauses der Familie Peyerl in Köln-Bickendorf (Anerkennung).

  • Unter einem Dach


    Urteile zum Innenverhältnis von Wohnungseigentümer­gemeinschaften

    Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Herr in den eigenen vier Wänden – aber eben nicht allein im Haus. Viele Entscheidungen über Nutzung, bauliche Veränderungen, Kosten oder Verwaltung betreffen die gesamte Gemeinschaft. Entsprechend groß ist das Konfliktpoten­zial. Mal geht es um zweckwidrig genutzte Räume, mal um F

  • Falsch geparkt, gekündigt


    Verstoß rechtfertigt nicht zwingend Ende des Mietverhältnisses

    Wer sein Auto an einer unpassenden Stelle abstellt, der muss zwar mit recht­lichen Konsequenzen rechnen. Doch nicht jede derartige Eigentumsstörung stellt zugleich eine Verletzung mietvertraglicher Pflichten dar. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darf ein Vermieter einem Mieter nicht allein deshalb

  • Verwalter ohne Amt

    Auch faktischer Verwalter haftet für Schäden

    Wer die Geschäfte einer Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann sich seinen Pflichten nicht dadurch entziehen, dass er formal gar nicht wirksam zum Verwalter bestellt wurde. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS treffen einen sogenannten faktischen Verwalter grundsätz­lich dieselben Pflichten wie einen ordnungsgemäß best

  • Woher kommt die Feuchtigkeit?

    Vermieter muss zunächst Ursachen aus seinem Bereich ausschließen

    Feuchte Wände und Schimmel führen häufig zu Streit darüber, wer für die Schäden verantwortlich ist. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann der Vermieter in einem solchen Fall nicht einfach be­haupten, der Mieter habe durch falsches Heizen oder Lüften die Probleme verursacht. Zunächst muss er nachweisen,

  • Gruseln erlaubt


    Halloween-Schmuck in historischer Siedlung muss nicht verschwinden

    Gespenster, Hexen und künstliche Spinnennetze dürfen auch eine denkmal­geschützte Wohnsiedlung vorübergehend in eine Grusellandschaft verwan­deln. Ein Bürger kann von der Stadt nicht verlangen, gegen solche Halloween-Dekorationen vorzugehen, wenn er weder in der Siedlung wohnt noch dort Grundeigentum besitzt. Nach Inf

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