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24_04_Mängelhaftung

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    Bauunternehmen müssen sich strikt daran halten

    Eigentlich versteht es sich von selbst, aber die Rechtsprechung betont es in ihren Urteilen immer wieder: Bauunternehmen sind gehalten, sich strikt an die Regeln der Technik zu halten. Tun sie das nicht, handelt es sich nach Infor­mation des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um einen Mangel, für den die Firma haftbar ist.
    (Landg