Schmorgeruch
Subjektive Wahrnehmung des Mieters führt nicht zu Haftung
Wenn der Mieter einer Wohnung subjektiv einen Schmorgeruch wahrnimmt und dies dem Eigentümer meldet, so kann er anschließend nicht für den ergebnislosen Einsatz eines Handwerksbetriebes haftbar gemacht werden. So hat es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zivilgerichtsbarkeit entschieden.
(Amtsg