Sofortabzug
Mieterabfindungen vor Renovierungen als Werbungskosten
Abfindungen an Mieter, um diese zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu bewegen und das Objekt anschließend renovieren zu können, sind nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort abziehbare Werbungskosten. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 29/21)
Der Fall: Ein Immobilieneigentümer