Schmuck zurückgelassen
Er lag während längerer Abwesenheit in einem Schrank
Zwar ist eine Hausratversicherung grundsätzlich dafür da, dem Eigentümer aus seiner Wohnung gestohlenes Gut zu erstatten. Aber ein verantwortungsvoller Umgang mit Wertsachen gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS schon dazu, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht verlieren will.
(Landgericht Münster