Zettelsammlung reicht nicht
Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer
Selbstständige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie diese fortlaufend und gesondert dokumentieren. Eine bloße Sammlung von Belegen genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 6/24)
Der Fall: Ein selbststän