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Themen: Berufsleben

  • Nächtliches Duschen


    Es kann im Extremfall zum Kündigungsgrund werden

    Kein Vermieter kann seinen Mietern vorschreiben, wann genau sie duschen dürfen und wann nicht. Es gehört zu den Freiheiten eines jeden Menschen, das selbst zu entscheiden und sich gegebenenfalls auch mal nachts unter die Dusche zu stellen. Die Ausnahme: Wenn jemand regelmäßig zu höchst ungewöhnlichen Zeiten duscht und damit die anderen

  • LBS Süd regelt Nachfolge für den Vorstandsvorsitz

    Hubertus Endres ins Führungsgremium berufen
    Der Verwaltungsrat der LBS Landesbausparkasse Süd hat in seiner gestrigen Sitzung den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Salem-Heiligenberg, Hubertus Endres, neu in den Vorstand der LBS Süd berufen. Er wird zunächst Generalbevollmächtigter und soll auf den Vorstandsvorsitzenden der LBS Süd, Stefan Siebert, folgen. Dieser geht voraussichtlich Anfang 2

    v. l.: Thomas Hirsch, Matthias Dießl, Hubertus Endres, Dr. Matthias Neth und Stefan Siebert