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Themen: Kultur

  • Gruseln erlaubt


    Halloween-Schmuck in historischer Siedlung muss nicht verschwinden

    Gespenster, Hexen und künstliche Spinnennetze dürfen auch eine denkmal­geschützte Wohnsiedlung vorübergehend in eine Grusellandschaft verwan­deln. Ein Bürger kann von der Stadt nicht verlangen, gegen solche Halloween-Dekorationen vorzugehen, wenn er weder in der Siedlung wohnt noch dort Grundeigentum besitzt. Nach Inf