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Themen: Soziale Angelegenheiten

  • Lärm im Garagenhof


    Spielende Kinder dürfen etwas lauter sein

    Gewöhnlicher Kinderlärm auf einem Garagenhof rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags der Eltern. Selbst wenn der Nachwuchs entgegen eines Verbotsschilds auf dem Garagenvorplatz statt auf dem Spielplatz spielt, liegt darin nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS grund­sätzlich keine Verletzung mietvertraglicher

  • Alt werden im eigenen Zuhause

    Der Anteil älterer Menschen in Deutschland nimmt zu. Laut Statistischem Bundesamt wird 2035 jeder vierte Mensch hierzulande mindestens 67 Jahre alt sein. Dabei möchte die große Mehrheit so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben, wie Umfragen zeigen. Oft ist dafür ein Umbau von Haus oder Wohnung erforderlich, für den es zahlreiche Fördermöglichkeiten gibt.
    Mit dem Alter ändern sich d