Wohnungsrecht übernommen
Bemessungsgrundlage für Grunderwerbssteuer erhöhte sich
Der Käufer eines Grundstücks übernahm im Vertrag gleichzeitig ein persönliches Wohnungsrecht für das erworbene Objekt. Dessen kapitalisierter Wert musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zugeschlagen werden.
Bundesfinanzhof (Aktenzeichen II R 32/22)