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Kategorien: wortmeldung

  • Das Infrastrukturzukunftsgesetz und die Kompensation von Eingriffen durch Energievorhaben

    Eine Einordung des KNE
    Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz (InfZuG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, darunter auch solcher zur Erzeugung erneuerbarer Energien, beschleunigt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine wesentliche Änderung der Vorgaben zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vor: Vorhabenträger sollen zwischen Naturalkompensation

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