Das Infrastrukturzukunftsgesetz und die Kompensation von Eingriffen durch Energievorhaben
Eine Einordung des KNE
Mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz (InfZuG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, darunter auch solcher zur Erzeugung erneuerbarer Energien, beschleunigt werden. Das Gesetz sieht hierfür eine wesentliche Änderung der Vorgaben zur Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vor: Vorhabenträger sollen zwischen Naturalkompensation