Pressemitteilung -

Stellungnahme zum Artikel „Reine Glücksache“ in „test“ 07/2020

Update: Im August haben sich Stiftung Warentest und Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bei einem Termin bei der Stiftung Warentest nochmals intensiv zu den Erfahrungen des Tests und der Methodik ausgetauscht. Die UPD hat dadurch an einigen Punkten nochmals ein besseres Verständnis der Vorgehensweise und Ableitungen der Testerinnen und Tester gewinnen können und dankt für das konstruktive Gespräch, auf dessen Basis sich auch einige Sachverhalte der Stellungnahme neu darstellen. Mehr

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Berlin, 29. Juni 2020. In der Juli-Ausgabe der Zeitschrift „test“ der Stiftung Warentest wird in einem Artikel unter der Überschrift „Reine Glücksache“ über einen Test der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) berichtet. Anhand von fünf vorab definierten Testfällen hat Stiftung Warentest Anfang des Jahres geprüft, ob die Beratungsleistung der Patientenberatung dem selbst angegebenen Beratungsspektrum entspricht sowie inhaltlich korrekt und vollständig beraten wurde.

Geprüft wurden dabei den Angaben im Artikel zufolge Beratungen per Online-Formular, über die Beratungsplattform, per Telefon oder Vor-Ort. Zur Anzahl der Tests macht der Artikel keine Angaben.

Stellungnahme zum Test

Anhand der vorliegenden Informationen kommt die UPD insgesamt zu dem Schluss, dass die Tests wenig sachgerecht angelegt und einseitig sind und zudem auf schwer nachprüfbarer Basis interpretiert werden. Weder die Gesamtbewertung noch in weiten Teilen die Einzelbetrachtung der definierten Testfälle rechtfertigen eine Einordnung, die die Beratungsqualität als Glücksache erscheinen lässt. Darüber hinaus enthält die Bewertung der Stiftung Warentest einen fachlichen Fehler zum Thema Impfen. Die Darstellung von Stiftung Warentest dazu ist irreführend und sollte im Sinne guter und korrekter Patienteninformation von der Redaktion umgehend korrigiert werden.

Methodik und Ableitungen im Test

Aus Sicht der UPD lässt sich die dem Test zugrundeliegende Methodik anhand der Angaben im Artikel nur sehr eingeschränkt nachvollziehen. Es fehlen Angaben zur Anzahl der Tests und es werden keine klaren Bewertungskriterien genannt. Während als Maßstab für den Beratungsumfang auf die Angaben der UPD zum Beratungsspektrum verwiesen wird, enthält das beurteilende Fazit keinen Bezug auf medizinische Leitlinien oder Primärquellen als Referenzpunkte. Somit ist nur sehr eingeschränkt nachvollziehbar, worauf die Redaktion ihre Urteile stützt. Aus den Angaben im Artikel wird auch nicht klar, welche Beratungswege tatsächlich für die jeweiligen Tests genutzt worden sind.

Bewertung der Testfälle

Die Bewertung zum Testfall 1 (Impfung gegen Gürtelrose) ist aus Sicht der UPD falsch. Tatsächlich wurde in diesem Testfall durch die UPD vollkommen korrekt in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) beraten. Der Kern-Vorwurf von Stiftung Warentest zu diesem Fall ist fachlich falsch. Ein 5-Jahres-Abstand zwischen den Impfungen wird vom RKI nicht empfohlen. Gerade der Stiftung Warentest, die sich der Aufklärung der Leserinnen und Leser besonders verpflichtet fühlt, sollte es ein Anliegen sein, diesen Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären und mit einer Korrektur zu reagieren. Das entspräche auch den Anforderungen an gute Gesundheitsinformationen.

Die Beratung im Testfall 2 (Krankengeld) ist aus Sicht der Tester verständlich und korrekt.

Die Bewertung zum Testfall 3 (Zahnmedizin) könnte anhand der Schilderung auf Probleme – vermutlich bei internen Abläufen – deuten, die einer tiefergehenden Analyse bedürfen. Die Erläuterung der Heil- und Kostenpläne ist tatsächlich Teil der Beratungen – aber es kommt in diesem Fall sehr auf den genauen Verlauf der Beratung an. Die Schilderung im Artikel reicht für eine abschließende Beurteilung nicht aus. Für eine genaue Analyse werden Fallnummer oder ein Beratungsprotokoll benötigt.

Im Testfall 4 (Paukenerguss) ist die Beratung aus Sicht der UPD im Kern nicht zu beanstanden. Die unklar formulierten Vorwürfe zur Verwendung von Kortison-Spray können nicht nachvollzogen werden. Unsere Beratung bietet das, was auf evidenzbasierter Basis zu dem Thema gesagt und vermittelt werden kann.

Im Testfall 5 (Reha) geht es um einen Fall stationärer Rehabilitation, das Wunsch- und Wahlrecht sowie die zeitliche „Gültigkeit” positiver Bescheide. Wenn hier keine Antwort zur „Gültigkeit” erfolgt ist, so ist die Beratung lückenhaft und entspricht nicht den Beratungsgrundsätzen der UPD. Für eine genaue Analyse werden Fallnummer oder ein Beratungsprotokoll benötigt.

Unterbliebene Gelegenheit zur Stellungnahme und falsche Annahmen

Die Redaktion hat weder Testfälle und Ergebnisse noch die Annahmen, die sie aus der Analyse der Tests Anfang 2020 abgeleitet hat, vor der Veröffentlichung der UPD mit Bitte um Stellungnahme oder Klärung vorgelegt. Dieses Vorgehen mag nicht unüblich sein. Es hätte aber aufgrund der in der Stellungnahme klar aufzeigbaren Schwächen bei der Nachvollziehbarkeit der Bewertungskriterien und dem fachlichen Fehler zum Thema Impfen dem Erkenntnisgewinn der Verbraucherinnen und Verbraucher dienlich sein können.

Unzutreffende allgemeine Annahmen, die UPD habe kein systematisches Qualitäts- und Wissensmanagement umgesetzt, hätten durch eine einfache Recherche widerlegt werden können. Denn der öffentlich einsehbare Zwischenbericht zur Evaluation enthält dazu konkrete und nachvollziehbare Informationen.

Quelle:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/beratung/191118_Zwischenbericht_Evaluation_UPD.pdf

Dialogangebot an Stiftung Warentest

Die UPD steht für einen Austausch mit der Stiftung Warentest über die Erfahrungen der Testerinnen und Tester mit den Beratungsangeboten der UPD und eine weitergehende Analyse der Tests und der Analysen gern zur Verfügung. Zielführend erscheint der UPD generell auch ein Austausch über Umfang und Grenzen des Beratungsangebots und über die Abgrenzung zwischen Zweitmeinung und individueller Beratung, da im Bericht auch generell auf eine im Test unklar erscheinende Beratungstiefe verwiesen wird. Hierzu kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Die UPD ist gern bereit, diese Missverständnisse in einem Gespräch zu klären.

Themen

  • Gesundheitswesen, Pflege

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr).

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140

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