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#NetzDG - Debatte zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz

#NetzDG Debatte um das „Löschgesetz“

Die Debatte um das ab 1. Januar 2018 geltende Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) wurde in dieser Woche durch Tweets aus den Reihen der AfD angeheizt und schlug hohe Wellen in Social Media.

Was genau ist das Netzwerkdurchsuchungsgesetz?

Das „Gesetz gegen Hass im Internet“ ermöglicht Nutzern, strafbare Inhalte auf deutschen Seiten sozialer Netzwerke zu melden. Anschließend müssen die jeweiligen Inhalte einem spezifischen Straftatbestand zugeordnet und der Grund der Meldung erläutert werden. Per Gesetz werden Internetkonzerne wie Twitter und Facebook nun „gezwungen“ entsprechende, strafrechtlich relevante Inhalte schnell zu löschen.

Was löste die Debatte aus?

AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch twitterte am Neujahrstag gegen die Kölner Polizei, da diese einen Tweet in u. a. arabischer Sprache veröffentlichte. Es folgten die Sperrung ihres Twitter-Accounts sowie ein Eklat, der das Satiremagazin Titanic dazu veranlasste im Namen der Politikerin zu twittern. Twitter sperrte daraufhin auch den Account des Magazins am Abend des 2. Januars. Während der Tweet von Beatrix von Storch wegen „Volksverhetzung“ gelöscht wurde, ist der Grund für die Löschung des Tweets des Titanic-Magazins eher unklar. Hier grenzen viele Nutzer Satire ganz klar von Hass ab und zeigen sich durch die Löschung überrascht. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht darin eine „nicht hinnehmbare Zensur“, die als Folge des NetzDG zu sehen ist.

Zum Thema wurden im Zeitraum vom 01.01. bis 04.01.18 etwa 54 Tsd. Social Media Beiträge veröffentlicht, 97% davon auf Twitter. Die Debatte generiert im Beobachtungszeitraum eine potenzielle Reichweite von bis zu 700 Mio. Nutzern, davon knapp 350 Mio. alleine am 03.Januar, dem Tag nach der Sperrung des Titanic-Accounts. Zahlreiche Nutzer nehmen an der Diskussion teil – so kann ein Gesamtengagement von etwa 200 Tsd. Interaktionen in Social Media verzeichnet werden. Das höchste Engagement in der Debatte generieren dabei die Facebook Accounts der AfD (insgesamt 31 Tsd. Interaktionen) und der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch (ca. 17 Tsd. Interaktionen).

Im Zusammenhang mit der Zensur des NetzDG fällt in etwa 12 Tsd. Beiträgen der Begriff „Meinungsfreiheit“ – so fragt z. B. die Tagesschau auf Facebook, ob es sich um die „Einschränkung der Meinungsfreiheit oder Rettung der Grundrechte“ handelt.

Nutzer @AliCologne weist außerdem darauf hin, dass das NetzDG zu „Overblocking“ führt, was in seinen Augen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle. Weiterhin kritisiert er: „Wenn Algorithmen über Buzzwords entscheiden aber nicht um den Zusammenhang ist Willkür das Ergebnis.“ 

Etwa 2 Tsd. Nutzer sehen insbesondere den Algorithmus des NetzDG als kritisch an.

@SophiePassmann findet: „dass wir Souveränität an einen Algorithmus gegeben haben und jetzt hoffen, dass der Algorithmus noch besser wird.“

Nutzer @rolandswug spaßt: „Das blöde an Algorithmen ist, dass

sie weder Ironie noch Sarkasmus erkennen. Naja. Immerhin erkennen das manche Menschen auch nicht.“

Es ist davon auszugehen, dass sich die Diskussion zum Netzwerkdurchsuchungsgesetz auch in den kommenden Tagen fortsetzt. Über erwähnenswerte Entwicklungen halten wir euch an dieser Stelle auf dem Laufenden.

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Juliane Gehrke

Pressekontakt Leiterin Marketing & Kommunikation

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