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Bankschließfächer manchmal nicht so sicher wie gedacht - Und wie eine private Hausratversicherung helfen kann
(März 2026) Die teilweise spektakulären Einbrüche, die sich in letzter Zeit bei Geldinstituten ereigneten, haben dem Bild des absolut sicheren Bankschließfachs Risse zugefügt. Es stellt sich zudem die Frage, wer in einem solchen Fall für den Schaden aufkommt.
Weit verbreitet ist die Ansicht, die Bank hafte im Ernstfall unbegrenzt für den Verlust. Dies ist jedoch ein Irrtum. Die Realität sieht anders aus, denn die Haftung der Geldinstitute ist in den Verträgen oftmals auf überraschend niedrige Summen begrenzt. Teilweise wird die Haftung komplett auf die Inhaber der Schließfächer übertragen.
Eine leistungsstarke Hausratversicherung kann hier eine wichtige Schutzfunktion übernehmen, sofern deren Versicherungsschutz auch den Inhalt von externen Bankschließfächern umfasst. Die Deckung greift in der Regel subsidiär, also dann, wenn die Leistung der Bank ausgeschöpft ist oder komplett entfällt. SIGNAL IDUNA bietet mit ihrem Premium-Tarif in der Hausratversicherung eine solche Lösung an.
Die grundsätzliche Entschädigungsgrenze für Wertsachen richtet sich nach der Wohnfläche und beträgt 500 Euro pro Quadratmeter. Innerhalb dieser Summe gelten klar definierte Obergrenzen für verschiedene Wertgegenstände. So sind beispielsweise Gold, Platin, Schmuck und Edelsteine bis zu einer Höhe von 40.000 Euro versichert. Für Urkunden und Wertpapiere liegt die Grenze bei 10.000 Euro und für Bargeld bei 4.000 Euro. Der Versicherungsschutz greift nach einer eventuellen Vorleistung der betroffenen Bank.
Es ist wichtig, seinen Schließfachinhalt lückenlos zu dokumentieren, etwa über Rechnungen, Zertifikate und Fotos. Nur so lassen sich Besitz und Wert nachweisen. Fotos allein reichen hier übrigens oft nicht aus, da aus ihnen beispielsweise der Feingehalt von Gold nicht hervorgeht.