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Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang. Foto: MEV

Blog-Eintrag -

Berufsrechtsschutz der Marke ALLRECHT: Unterstützung beim teuren Kampf um den Job

(März 2026) Für die meisten Arbeitnehmer ist sie ein Schock: die Kündigung. Plötzlich stehen nicht nur die berufliche Zukunft, sondern oft auch die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Welche Möglichkeiten dann bleiben und warum eine Rechtsschutzversicherung auch in solchen Fällen immer sinnvoll ist.

Flattert eine Kündigung ins Haus, lässt das deutsche Arbeitsrecht Beschäftigte nicht allein. Der grundlegende Gedanke des Kündigungsschutzes ist es, ein soziales und faires Gegengewicht zur wirtschaftlichen Macht des Arbeitgebers zu schaffen. Das zentrale Instrument, um diesen Schutz durchzusetzen, ist die Kündigungsschutzklage.

Eine Kündigungsschutzklage ist ein juristisches Verfahren, das ein Arbeitnehmer anstrengen kann, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung überprüfen zu lassen. Vorrangiges Ziel einer solchen Klage ist es, die Kündigung rückgängig zu machen. Aber selbst, wenn die Klage erfolgreich ist, wird man nur selten an den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Zumeist ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien so gestört, dass die Verfahren in der Regel mit einem Vergleich enden. Hierzu kann auch die Vereinbarung einer Abfindung gehören.

Sinnvoll ist eine solche Klage vor allem dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Hierfür muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen. Aber auch in Kleinbetrieben sind Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos. Eine Klage kann beispielsweise bei Sittenwidrigkeit oder Diskriminierung erfolgreich sein Die Hürden sind jedoch deutlich höher.

Wer diesen Weg in Betracht zieht, muss extrem schnell handeln: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich fehlerhaft war.

Ein entscheidender Punkt, der viele überrascht, ist die Kostenregelung in der ersten Instanz. Anders als in anderen zivilrechtlichen Verfahren trägt hier jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Das bedeutet, selbst wer den Prozess vor dem Arbeitsgericht gewinnt, muss den eigenen Anwalt bezahlen.

Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen üblicherweise drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Bei einem Monatsgehalt von beispielsweise 3.500 Euro kann so schnell eine Anwaltsrechnung von über 2.000 Euro entstehen, die auch bei einem Sieg zu begleichen ist.

Genau dieses finanzielle Risiko macht eine starke Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht so wertvoll. Der Berufsrechtsschutz der ALLRECHT beispielsweise, eine Marke der SIGNAL IDUNA-Tochter DEURAG, sorgt hier für „Waffengleichheit“. Er übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. So stellt er sicher, dass Beschäftigte ihre Rechte verfolgen können, ohne ständig das Damoklesschwert der Prozesskosten über sich zu spüren. Ohne eine solche Absicherung wird der Kampf um den Arbeitsplatz schnell zu einem teuren Wagnis, das sich nicht jeder leisten kann.

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