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Dienstunfähigkeit: Worauf Beamte achten müssen
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreicht
(September/Oktober 2025) Seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist ein Schreckensszenario für jeden. Zumal die finanziellen Folgen existenzbedrohend sein können. Angestellte sollten für solche Fälle mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt haben. Anders sieht die Lage für Beamte aus. Hier kommt ein spezieller Begriff ins Spiel: die Dienstunfähigkeit. Doch was genau ist der Unterschied und warum ist er so wichtig?
Die Berufsunfähigkeit (BU) betrifft Angestellte und beschreibt den Zustand, in dem man seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Existiert eine private BU-Versicherung, prüft der Versicherer anhand seiner Bedingungen, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Ist dies der Fall, fließt die versicherte BU-Rente und gleicht den Einkommensverlust aus.
Bei Beamten sprechen wir von Dienstunfähigkeit (DU). Hier entscheidet der Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens. Kann ein Beamter seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen, wird er entlassen oder in den Ruhestand versetzt, sofern er nicht woanders einsetzbar ist. Das Besondere: Schon bei einer geringeren Einschränkung von beispielsweise 20 Prozent kann ein Beamter als dienstunfähig gelten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er auch berufsunfähig im Sinne einer BU-Versicherung ist. Daher reicht diese für Beamte nicht aus, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit möglicherweise nicht leistet.
Laut Statistischem Bundesamt schied 2024 jeder fünfte neu pensionierte Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit aus. Bei Lehrern war es sogar jeder Dritte.
Zwar steht Beamten prinzipiell eine staatliche Versorgung zu, doch gerade zu Beginn der Beamtenlaufbahn ist diese unzureichend. So erhalten Beamte auf Widerruf oder Probe in der Regel gar keine Unterstützung. Beamte auf Lebenszeit müssen mindestens fünf volle Dienstjahre absolviert haben, um überhaupt ein Ruhegehalt zu erhalten. Und selbst dann steigt die Versorgung nur langsam mit den Dienstjahren an. Die staatliche Leistung reicht also kaum aus, um den weggefallenen Verdienst vollständig zu kompensieren.
Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist eine private Absicherung für alle Beamte sinnvoll, für junge Beamte sogar unerlässlich. Die beste Lösung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Diese Klausel stellt sicher, dass die Versicherung leistet, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.