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Auch Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden - außer auf speziell gekennzeichneten Flächen. Foto: ARCD
Auch Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden - außer auf speziell gekennzeichneten Flächen. Foto: ARCD

Blog-Eintrag -

Halten und Parken: Wo ich stehen darf und wo nicht

(Juli 2021) Park- und Halteverstöße können teure Folgen haben, wenn man die Regeln nicht kennt. Die SIGNAL IDUNA und ihr Kooperationspartner ARCD haben dazu einige Informationen zusammengestellt.

Grundsätzlich parkt und hält man platzsparend in Fahrtrichtung rechts. Hierzu nutzt man den rechten Seitenstreifen, entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen oder -flächen sowie den rechten Fahrbahnrand. In Einbahnstraßen darf auch links gehalten oder geparkt werden, genauso in Straßen, in denen Schienen so weit rechts verlegt sind, dass man dort nicht stehen bleiben kann.

Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Dies ist nicht überall erlaubt. So gilt ein Parkverbot beispielsweise vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, und zwar bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ebenfalls verboten ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen und über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen. Vorsicht auch an Bushaltestellen: Bis zu 15 Meter vor und hinter dem entsprechenden Schild darf nicht geparkt werden. Ebenso wenig vor Grundstücksein- und -ausfahrten sowie auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen übrigens nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, sofern sie nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen stehen.

Wo’s besonders eng und unübersichtlich ist, auch im Bereich von scharfen Kurven, vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder auf Ein- und Ausfädelungsstreifen darf man weder parken noch halten. Gleiches gilt für Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Selbstverständlich müssen auch entsprechende Verkehrsschilder berücksichtigt werden.

Gerade in Stadtvierteln mit wenig freiem Parkraum oder auch auf vollen Parkplätzen von Einkaufszentren kommt es immer wieder zu Konflikten um Parklücken. Doch auch hier gibt es klare Regelungen: Wer eine Parklücke als erster erreicht hat Vorrang. Das gilt selbstredend auch dann, wenn ein Fahrer vorbeigefahren ist, um rückwärts einzuparken oder an einem freiwerdenden Parkplatz wartet.

Für eine sichere Fahrt sollte man nicht nur die Verkehrsregeln kennen. Wichtig ist auch eine leistungsstarke Kfz-Versicherung mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung. Sinnvoll ist eine Pauschaldeckung von 100 Millionen Euro, um auch schwere Schadenfälle abzudecken.

Dieses und noch viel mehr bietet der aktuelle Kraftfahrttarif der SIGNAL IDUNA. Er ist für Privatkunden in den Ausprägungen Basis und Premium zu haben. Basis bietet einen soliden und im Marktvergleich günstigen Grundschutz gemäß den Empfehlungen der Verbraucherorganisationen. Wer Wert legt auf Flexibilität und eine leistungsstarke Absicherung, ist mit Premium gut beraten.

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Edzard Bennmann

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Handwerker und Gewerbetreibende setzten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Wurzeln der heutigen SIGNAL IDUNA Gruppe.

Mit passenden Produkten und digitalen Services etabliert sich SIGNAL IDUNA als Lösungsanbieter für ihre Kunden. Sie sichert die Risiken der privaten Haushalte ab und übernimmt die Risikodeckung für die Betriebe der mittelständischen Wirtschaft. Unter dem Dach von SIGNAL IDUNA finden sich auch Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst sowie ein komplettes Angebot an modernen Vorsorge- und Finanzprodukten.

Die Gruppe erzielt Beitragseinnahmen von über sechs Milliarden Euro. Sie betreut rund zwölf Millionen versicherte Personen und Verträge.

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