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Verspätungen und Ausfälle bei Bahn, Bus oder Flugzeug die Laune schnell vermiesen. Doch dem ist man als Fahrgast nicht hilflos ausgesetzt. Foto: Benito Barajas/SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag

Reisende haben Rechte: Nur wer Bescheid weiß, kann handeln

(Mai 2026) Pfingsten steht vor der Tür, eine Zeit, die viele für eine kurze Auszeit vom Alltag nutzen. Gerade in dieser traditionell reiseintensiven Zeit können Verspätungen und Ausfälle bei Bahn, Bus oder Flugzeug die Laune schnell vermiesen. Doch dem ist man als Fahrgast nicht hilflos ausgesetzt. Darauf weisen die Experten der ALLRECHT hin, eine Marke der DEURAG, Rechtsschutztochter von SIGNAL IDUNA.

Ob nun Urlaub, Geschäftsreise oder täglicher Weg zu Arbeit: Fällt das Verkehrsmittel der Wahl aus, ist das in jedem Fall ärgerlich, manchmal aber auch richtig teuer. Doch nur, wer seine Rechte als Fahrgast kennt, kann Ansprüche gegenüber dem Eisenbahnunternehmen, Verkehrsbetrieb oder der Fluggesellschaft geltend machen.

Bahnreisende beispielsweise können 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, wenn sie mindestens eine Stunde zu spät ihr Ziel erreichen. Beträgt die Verspätung zwei Stunden oder mehr, sind es sogar 50 Prozent. Außerdem entfällt die Zugbindung bei Sparpreisen, und zwar bereits bei einer prognostizierten Verspätung von 20 Minuten. So können Reisende flexibel auf alternative Verbindungen ausweichen.

Ähnlich sehen die Rechte für Passagiere im Fernbusverkehr aus, wenn die Strecke mehr als 250 Kilometer beträgt. Bei über 120 Minuten Verspätung oder einem kompletten Ausfall können sie wählen zwischen einer alternativen Beförderung oder der vollen Kostenerstattung. Bietet das Busunternehmen diese Möglichkeit nicht von sich aus an, steht dem Fahrgast eine zusätzliche Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Im Flugverkehr wiederum greift die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie sichert Passagieren abhängig von der Flugstrecke eine pauschale Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro zu, sollte der Flug mehr als drei Stunden verspätet am Ziel ankommen. Diese Ansprüche entfallen jedoch bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter oder bestimmten Streiks.

Die ALLRECHT empfiehlt, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel immer die Belege aufzubewahren. Das beinhaltet etwa das Ticket in Original oder Kopie, Buchungsbestätigungen oder auch Rechnungen für Verpflegung, Taxi oder Hotel. Doch was ist, wenn es Probleme gibt, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Das kann nicht nur mühsam sein, sondern im schlimmsten Fall auch vor Gericht enden. Ein Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld.

Hier bieten passende Rechtsschutzversicherungen, wie etwa der Verkehrsrechtsschutz der ALLRECHT, weitreichende Sicherheit. Der Schutz greift auch, wenn es gilt, die Fahrgastrechte durchzusetzen. So lässt sich das eigene Recht durchsetzen, ohne ein unkalkulierbares Kostenrisiko einzugehen.

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