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Ein Aufhebungsvertrag verspricht die schnelle, einvernehmliche Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Foto: Chris Liverani/unsplash.com

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Schneller Ausstieg mit Fallstricken: Ein Aufhebungsvertrag ist komplizierter als es anfangs scheint

(April 2026) Manchmal ist die Luft raus, und es knirscht im Arbeitsverhältnis. Statt einer Kündigung liegt dann plötzlich ein verlockend klingendes Angebot auf dem Tisch, die „einvernehmliche Trennung“ per Aufhebungsvertrag. Doch es gibt Risiken, so die Experten der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung, eine Marke der SIGNAL IDUNA-Tochter DEURAG.

Der Aufhebungsvertrag als Möglichkeit, um Arbeitsverhältnisse zu beenden, wird immer beliebter. Er verspricht eine schnelle und flexible Lösung für beide Seiten. Doch gibt es im Detail Risiken, die oft erst nach der Unterzeichnung sichtbar werden.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es geht darum, das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu beenden. Da im Gegensatz zur Kündigung beide Seiten zustimmen müssen, ist er sehr flexibel. Gesetzliche Kündigungsfristen oder der Kündigungsschutz, zum Beispiel bei langjähriger Betriebszugehörigkeit oder Schwangerschaft, spielen keine Rolle.

Für Beschäftigte liegt der größte Vorteil oft in der schnellen Trennungsmöglichkeit, beispielsweise um ohne lange Kündigungsfrist eine neue Stelle anzutreten. Ein weiterer zentraler Punkt ist häufig die Zahlung einer Abfindung. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht zwar nicht, doch in der Praxis ist sie das Herzstück vieler Verhandlungen. Zudem lässt sich oft ein exzellentes Arbeitszeugnis aushandeln, was den Weg für die berufliche Zukunft ebnen kann.

Der wohl gravierendste Nachteil eines Aufhebungsvertrags ist die drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Sie lässt sich oft nicht umgehen. Schließlich hat der Arbeitnehmer durch seine Unterschrift aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt. Folgerichtig geht die Agentur für Arbeit aus von einer selbst herbeigeführten Arbeitslosigkeit. Die Folge ist in der Regel eine zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes. Dadurch verkürzt sich auch die Gesamtdauer des Leistungsbezugs.

Darüber hinaus endet die gesetzliche Sozialversicherungspflicht, sobald das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Damit müssen sich Betroffene selbst um ihre Absicherung in Kranken- und Rentenversicherung kümmern.

Diese Aspekte machen deutlich, wie wertvoll eine rechtliche Beratung in dieser Situation ist. Beschäftigte erkennen nämlich oft nicht die langfristigen Konsequenzen, bevor sie einen solchen Vertrag unterzeichnen. Später können rechtliche Unsicherheiten wie Streitigkeiten über Sperrzeiten, Vertragsinhalte oder behördliche Entscheidungen schnell kostspielig werden.

Hier kann beispielsweise der Berufsrechtsschutz der ALLRECHT entscheidend unterstützen. Er hilft Versicherten, eigene Rechte prüfen zu lassen und sich gegen unberechtigte Nachteile zu wehren – etwa bei Konflikten mit Arbeitgebern oder Behörden.

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