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Blog-Eintrag -

Sicher ins neue Jahr: Wie sind Silvester-Schäden versichert?

(Dezember 2025) Das neue Jahr wird nach wie vor vielfach mit Raketen und lauten Böllern begrüßt. Das geht nicht selten ins sprichwörtliche Auge: Silvesterbedingte Sach- und Personenschäden halten die Rettungskräfte auf Trab. Die Frage, wer zum Beispiel für verirrte Raketen und deren Folgen aufkommt, ist dabei nicht immer einfach zu beantworten und beschäftigt jährlich die Gerichte.

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür geradestehen. Kann also der „Schütze“ einer fehlgeleiteten Rakete identifiziert werden, haftet er für die entstandenen Personen- und Sachschäden. Das gilt auch für Gäste einer privaten Silvesterparty. Dennoch tragen Gastgeber eine besondere Verantwortung. Sie haften unter Umständen auch für Schäden, die ihre Gäste verursachen, wenn sie etwa Gefahren nicht verhindert hatten. Gleiches gilt, wenn Gäste zum Beispiel im Treppenhaus wegen mangelhafter Beleuchtung einen Unfall erleiden.

Daher ist es ratsam, im Vorfeld klare Regeln für den Umgang mit Feuerwerk aufzustellen. Zudem gilt es, sicherzustellen, dass dieses nur an sicheren Orten und unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften gezündet wird. Dazu gehört, nur in Deutschland zugelassenes und geprüftes Feuerwerk zu verwenden, das an der CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer erkennbar ist.

In jedem Fall ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich. Sie übernimmt die Kosten, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Privathaftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA bietet hier einen umfassenden Schutz und bewahrt vor den oft hohen finanziellen Forderungen, die schnell im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen können.

Die Realität der Silvesternacht sieht jedoch oft anders aus. Im dichten Treiben und bei unzähligen gleichzeitig gezündeten Feuerwerkskörpern lässt sich ein Verursacher meist nicht mehr ermitteln. In diesen Situationen hängt es von der Art des Schadens und dem eigenen Versicherungsschutz ab, ob man auf den Kosten sitzen bleibt.

Wird beispielsweise ein Auto durch einen Brand oder eine Explosion beschädigt, springt in der Regel die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters ein. Sie deckt Schäden ab, die direkt durch Feuer entstehen. Für mutwillige Beschädigungen, wie zerkratzten Lack durch Vandalismus, ist hingegen eine Vollkaskoversicherung notwendig. Das trifft auch für Schäden durch Böller und Raketen zu, wenn diese gegen das Auto fliegen.

Schlägt eine Rakete in ein Gebäude ein und verursacht einen Brand, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Sie kommt für Schäden am Bauwerk selbst auf, also beispielsweise am Dach oder an der Fassade. Werden hingegen Einrichtungsgegenstände in der Wohnung durch einen Brand oder auch durch Löschwasser beschädigt, greift die Hausratversicherung.

Trotz aller Vorsicht kann es zu Verletzungen kommen. In diesem Fall übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung. Bleiben dauerhafte Schäden zurück, bietet eine private Unfallversicherung finanziellen Ausgleich.

SIGNAL IDUNA empfiehlt, Fenster, Dachluken und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen zu halten, um das Risiko von vornherein zu minimieren. Brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen, ist eine weitere wichtige Vorsichtsmaßnahme. Autobesitzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, parken ihr Fahrzeug idealerweise in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk und der richtige Versicherungsschutz gehen Hand in Hand, um einen unbeschwerten und sicheren Start ins neue Jahr zu gewährleisten.

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