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Wenn aus Spaß Ernst wird: Die wenig beachteten Risiken privater Gruppen-Events
(Januar 2026) Der Winter hat seine ganz eigenen Traditionen, beispielsweise die beliebten Grünkohlfahrten in Norddeutschland. Ein Brauch, der beispielhaft für viele private Aktivitäten im Freundes- und Bekanntenkreis steht. Man organisiert sich gemeinsam, teilt die Kosten und genießt die Zeit. Doch was, wenn dabei ein Unfall passiert?
Stürzt zum Beispiel bei einer privat organisierten Kohlfahrt ein Teilnehmer auf einem unebenen Feldweg und zieht sich einen komplizierten Knochenbruch zu, ist die medizinische Erstversorgung durch die Krankenversicherung abgedeckt. Doch wie sieht es mit den finanziellen Folgen aus, die darüber hinausgehen? Mögliche Verdienstausfälle, Kosten für eine Haushaltshilfe oder gar ein bleibender gesundheitlicher Schaden, der teure Umbaumaßnahmen innerhalb der eigenen vier Wände erfordert?
Schnell stellt sich daher die Frage nach dem Verantwortlichen. Der Organisator des Ausflugs? Solange er nicht grob fahrlässig handelt, also beispielsweise die Gruppe sehenden Auges in eine offensichtliche Gefahr führt, kann er kaum zur Verantwortung gezogen werden. Und die Gruppe als Ganzes? Eine Kollektivhaftung gibt es nicht. Daher greift hier fast immer der Grundsatz der Eigenverantwortung. Wer an einem solchen Event teilnimmt, tut dies auf eigenes Risiko.
Dieses Prinzip beschränkt sich keineswegs auf die norddeutsche Kohlfahrt. Es gilt für alle privat organisierten Veranstaltungen: für die gemeinsame Wanderung in den Bergen genauso wie für die private Geburtstagsfeier im Garten. Wer stürzt, fällt oder sich verletzt, muss für die finanziellen Konsequenzen zumeist selbst geradestehen.
Freizeitunfälle wie der Geschilderte machen rund 75 Prozent des Unfallgeschehens aus. Für sie leistet die private Unfallversicherung, und zwar bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Der neue „Unfallschutz 2026“ von SIGNAL IDUNA setzt neben der finanziellen Absicherung und der Rehabilitation auf die aktive Prävention. Damit werden Versicherte nicht nur im Ernstfall unterstützt, sondern bereits im Vorfeld, um Unfallrisiken zu minimieren. Anstatt erst nach einem Schaden zu leisten, erhalten die Versicherten bereits Leistungen für wichtige Präventionsmaßnahmen.
Ein professionelles Reha-Management zählt ebenso wie Unfallrente und Unfallrenten-Kapital nach wie vor zum Versicherungsschutz. Die neue Gefahrengruppe „J“ bringt zudem Vorteile für junge Menschen zwischen 16 bis 24 Jahren. Insbesondere junge Erwachsene ab 18 Jahren können in den Genuss von einem Preisvorteil von bis zu 50 Prozent im Vergleich zum bisherigen Tarif kommen. Der Unfallschutz 2026 gilt rund um die Uhr und weltweit.
Es ist wichtig, gesellschaftliches Miteinander und private Initiative zu fördern, allerdings ohne dabei ein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Daher sollte der eigene Versicherungsschutz immer aktuell sein. Während eine private Haftpflichtversicherung den Organisator vor unberechtigten Ansprüchen schützt, ist die private Unfallversicherung der unverzichtbare Anker für jeden einzelnen Teilnehmer. Damit man für den Fall der Fälle bestens abgesichert ist.