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Die diesjährige Karnevalssession steuert auf ihren Höhepunkt zu. Kleinere und größere Missgeschicke inbegriffen. Foto: Venus Major/unsplash.com

Blog-Eintrag -

Zwischen Konfetti und Konsequenzen: Sicher durch den Höhepunkt der fünften Jahreszeit

(Februar 2026) Die Karnevalssession steuert auf ihr großes Finale zu. Nicht nur in den Hochburgen, sondern auch in vielen anderen Regionen Deutschlands, freuen sich Millionen von Menschen auf die ausgelassenen Tage.

Die fünfte Jahreszeit ist ein Ausdruck purer Lebensfreude. Doch wo viele Menschen ausgelassen feiern, bleiben kleine und große Missgeschicke nicht aus. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit in Feierlaune kann schnell teure Folgen haben.

Schnell wird beispielsweise im Eifer des Gefechts das Getränk über das teure Kostüm des Nachbarn geschüttet, oder im Gedränge geht die Brille eines anderen Besuchers zu Bruch. Für Schäden, die man anderen fahrlässig zufügt, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt vor den finanziellen Konsequenzen, wenn man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Im Premium-Tarif von SIGNAL IDUNA sind solche Schäden bis zu einer Summe von 75 Millionen Euro abgedeckt.

Nicht immer sind es nur Sachschäden. Ein unglücklicher Sturz auf glattem Boden oder im Gedränge eines Straßenumzugs kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit. Dem entgegen passieren rund 75 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Hier springt die private Unfallversicherung ein: Der „Unfallschutz 2026“ von SIGNAL IDUNA beispielsweise bietet finanzielle Absicherung, beispielsweise durch eine Kapitalzahlung für notwendige Umbauten oder eine lebenslange Unfallrente, um Einkommensverluste auszugleichen.

Eine der größten Gefahrenquellen bleibt die Feierlaune in Kombination mit dem Autofahren. Die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Steuer sind gravierend. Zwar reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des schuldigen, alkoholisierten Fahrers den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall. Allerdings kann sie den Verursacher mit 5.000 Euro in Regress nehmen. Der Schutz der eigenen Kaskoversicherung kann bei Fahrten unter Alkoholeinfluss sogar vollständig entfallen. Bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Verbindung mit Fahrfehlern ist der Versicherungsschutz gefährdet. Wer feiert, sollte also keinen Alkohol trinken oder das Auto stehen lassen.

Mit dem Bewusstsein für die Risiken und dem passenden Versicherungsschutz lässt sich die fünfte Jahreszeit unbeschwert und sicher genießen.

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