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Trostlose Schottergärten gehören in Baden-Württemberg bald der Vergangenheit an. Ziehen andere Bundesländer nach?
Trostlose Schottergärten gehören in Baden-Württemberg bald der Vergangenheit an. Ziehen andere Bundesländer nach?

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Verbot von Schottergärten: Grüne Oasen statt trostloser Steine

Als erstes Bundesland verbietet Baden-Württemberg Schottergärten auf Privatgrundstücken. Andere Länder wollen nachziehen. Doch warum steht diese Art der Gartengestaltung derart in der Kritik? Und was bedeutet das Verbot für Hausbesitzer?

Bei Liebhabern gelten sie als besonders pflegeleicht, sauber und repräsentativ, Naturschützer bezeichnen sie dagegen gern als „Gärten des Grauens”: Vorgärten, die großzügig mit Steinmaterial bedeckt sind. Vor allem in Neubaugebieten liegt die Gestaltung mit Kies und Schotter im Trend. Doch in Baden-Württemberg ist damit nun Schluss: Ende Juli hat der Landtag eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beschlossen, mit der die Schottergärten verboten werden.

Warum sollen Schottergärten verboten werden?

Naturschützer bemängeln vor allem die fehlende Artenvielfalt in einem Schottergarten. Wenn etwas gepflanzt wird, dann handelt es sich häufig um Neophyten, die heimische Pflanzen verdrängen und Insekten kaum oder gar keine Nahrung bieten. Verschwinden die Insekten, hat das auch Auswirkungen auf Vögel, Igel, Eidechsen und andere Kleintiere.

Was viele nicht ahnen: Auch die Lebensqualität des Menschen wird beeinträchtigt. Im Gegensatz zu Grünflächen binden Schottergärten weder Feinstaub, noch produzieren sie Sauerstoff. Zudem heizen sich die Steinflächen im Sommer stark auf. Die gespeicherte Wärme wird dann in der Nacht langsam wieder abgegeben. Das fördert die Überhitzung der Städte.

Ein weiterer Nachteil: Durch die versiegelten Flächen kann das Regenwasser nicht mehr versickern. Es muss über die Kanalisation abfließen, die insbesondere bei Starkregen schnell überlastet sein kann.

Was bedeutet das Verbot für Hausbesitzer?

Die Errichtung neuer Schottergärten ist in Baden-Württemberg künftig unzulässig. Stattdessen muss der Garten vorwiegend begrünt und insektenfreundlich gestaltet werden. Doch was ist mit bestehenden Schottergärten? Über diese Frage herrscht noch Uneinigkeit in den Landesministerien. Im Zweifel müssten diese beseitigt oder umgestaltet werden, erklärte ein Ministeriumssprecher. Es drohen Kontrollen und Anordnungen.

Ausblick: Werden die anderen Bundesländer folgen?

In den anderen Bundesländern gibt es bisher keine generellen Verbote. Einige Kommunen untersagen die Neuanlage von Schottergärten mithilfe der Bebauungspläne. Entsprechende Vorschriften gibt es beispielsweise in Dortmund, Xanten, Herford, Paderborn, Bonn, Bremen, Erlangen sowie in einigen Gemeinden im Kreis Kassel. Würzburg will folgen. Bestandsgärten sind von den Regelungen nicht betroffen.

Allerdings könnte das generelle Verbot auf Landesebene Schule machen. So starteten die großen Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen jüngst eine Volksinitiative gegen das Artensterben und gegen die Ausbreitung von Schottergärten. Auch das Saarland und Thüringen denken über Verbote nach. 

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  • Isabell Hering

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