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Town & Country-Verbrauchertipp: Auf Nummer sicher mit der Bauherrenbürgschaft

Pressemitteilung -

Town & Country-Verbrauchertipp: Auf Nummer sicher mit der Bauherrenbürgschaft

Ein Bauherr schließt mit seinem Baupartner einen Werkvertrag ab. „Diese Vereinbarung enthält alle wichtigen Details zum Bauvorhaben. Unter anderem auch die Zahlungsmodalitäten“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Gezahlt wird in der Regel auf Grundlage der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) nach Baufortschritt. „In Werkverträgen ist oft auch vorgesehen, dass der Bauherr seinem Vertragspartner zur Absicherung der letzten Baupreisrate, die in der Regel 2,5 bis 5 Prozent des Gesamtpreises beträgt, eine Bürgschaft stellt“, sagt Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V.“ in München.

Diese Bauherrenbürgschaft dient dem Schutz des Bauherrn und sichert die Bezahlung der Bauleistungen. Denn einige Bauunternehmen bieten ihren Kunden an, auf die Stellung einer solchen Bürgschaft zu verzichten. Im Gegenzug muss sich ein Bauherr bereit erklären, die Schlussrate bereits vor Baubeginn auf das Konto seines Vertragspartners zu überweisen.

Doch die Zahlung der Schlussrate bereits vor dem Ersten Spatenstich ist für den Bauherrn „ein Risiko und die schlechteste Lösung. Falls nämlich das Bauvorhaben etwa wegen Insolvenz des Bauunternehmens nicht fertiggestellt werden kann, hat der Bauherr die Schlussrate bereits gezahlt, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben“, warnt Schutzgemeinschafts-Vorsitzender Florian Haas. Zudem kann es zu einer Überzahlung kommen, was mit Verbraucherrechten nicht zu vereinbaren ist.

Die Bauherrenbürgschaft bietet zugleich dem Bauunternehmen finanzielle Planungssicherheit. Verweigert ein Bauherr trotz Erfüllung des Bauvertrags die Zahlung der Schlussrate, kann das Unternehmen seine berechtigten Ansprüche gegen den Bürgschaftsgeber geltend machen. „Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien um die Zahlung der Schlussrate sind praktisch ausgeschlossen“, erklärt Town & Country Haus Gründer Jürgen Dawo.

Mit seinem Hausbau-Schutzbrief bietet Town & Country Haus bereits seit Jahren ein branchenweit einzigartiges Sicherheitspaket für Bauherren vor, während und nach der Bauphase. Der Hausbau-Schutzbrief, der im Kaufpreis eines jeden Town & Country Hauses enthalten ist, birgt neben vielen anderen Leistungen beispielsweise eine Geld-zurück-Garantie, die Baufertigstellungs-Bürgschaft sowie den von der Town & Country Stiftung gestalteten 20 Jahre Notfall-Hilfeplan. Dank „der Zusammenarbeit mit der ‚Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende‘ können wir die Bauherrenbürgschaft sehr günstig anbieten“, sagt Town & Country-Gründer Jürgen Dawo.

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Über Town & Country: 

Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist der führende Massivhausanbieter in Deutschland mit über 300 Franchise‐Partnern. Seit 2007 ist Town & Country Haus der Anbieter mit den meistgekauften Markenhäusern. Im Jahr 2014 verkaufte Town & Country Haus 3.049 Häuser und erreichte einen Systemumsatz von 523 Mio. Euro.

Über 30 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau‐Schutzbriefen, die das Risiko des Bauherrn vor, während und nach dem Hausbau reduzieren. Mit der Entwicklung von Energiespar‐ und Solarhäusern trägt Town & Country Haus der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: 2013 erhielt das Unternehmen den „Deutschen Franchise‐Preis“. Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem „Green Franchise‐Award“ ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis „TOP 100“ der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet.

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  • Isabell Hering

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