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Themen: Untersuchungen

  • Vierter Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier vorgelegt

    Forschende der Universität Trier werten Akten und Gespräche zur Zeit von 1946 bis 1966 unter den Bischöfen Bornewasser und Wehr aus.
    Das Projekt zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und Laien im Bistum Trier im Zeitraum von 1946 bis 2021 ist seit 2022 an der Universität Trier angesiedelt. Nachdem die Forschend

    Gedruckte Zwischenberichte des Projektes
  • 85 Menschen, 35 Länder, vier Wochen: Internationaler Ferienkurs bringt die Welt nach Trier

    Deutsch lernen, Wissenschaft erleben, Trier entdecken und dabei Menschen aus aller Welt kennenlernen: Der Internationale Ferienkurs der Universität Trier bringt auch in diesem Sommer rund 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 35 Ländern zusammen.
    Beim Auftakt im Rathaussaal wurden die internationalen Gäste von Baudezernent Thilo Becker und Universitätspräsidentin Prof. Dr. Eva Martha Eckkramme

  • Teambonus gegen Einzelkämpfertum im Homeoffice

    Wer von zu Hause arbeitet, kooperiert weniger intensiv mit Kolleg*innen. Eine kollektive Leistungsentlohnung soll dem entgegenwirken, zeigt eine Trierer Studie.
    Angestellte sind im Homeoffice weniger sichtbar für ihre Arbeitgeber und damit schwieriger zu beurteilen. Eine Lösung für dieses Problem kann eine leistungsorientierte Entlohnung sein, also zum Beispiel Bonuszahlungen bei entsprechende

  • CHE-Ranking: Bestnoten für Rechtswissenschaften an der Uni Trier

    Im neu veröffentlichten CHE Hochschulranking erreichen die Bachelor- und Masterstudiengänge der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Trier Bestnoten.
    Sehr gute Unterstützung zum Studienanfang und zur Examensvorbereitung
    „Das Professoren-Team ist einfach toll! Man bekommt jede Unterstützung, die man braucht, und ist mit allen Fragen immer willkommen! Die Profs gehen aktiv

  • Wie Betriebsräte auf Mindestlohnverstöße wirken

    Trotz Mindestlohngesetz werden noch viele Beschäftigte unter Minimum bezahlt. Betriebliche Mitbestimmung hat darauf zumindest in einer Hinsicht mildernden Einfluss.
    Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90€ pro Stunde. Betriebe versuchen nicht selten durch geringere Arbeitszeiten oder Verlagerung ins Ausland diesen legal zu umgehen. Doch auch illegale U

    Campus der Universität Trier