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Let's talk: "Rechtliche Grundlagen der KI-Verwendung in Studium, Lehre und Prüfung"

Let's talk: "Rechtliche Grundlagen der KI-Verwendung in Studium, Lehre und Prüfung"

Termin 24. April 2024 18:15 – 19:45

Ort hybrid/Medienkompetenzzentrum

Mit dem Aufkommen von KI-Generatoren für unterschiedlichste Medienformen, stehen Hochschulen und Bildungseinrichtungen allgemein, hinsichtlich des Lernens, Lehrens und Prüfens enormen Möglichkeiten, aber auch rechtlichen Fragen gegenüber: Besteht ein Urheberrecht an KI-generierten Inhalten und welche Rolle spielt dies bei dessen Weiterverwendung? Welche prüfungsrechtlichen Herausforderungen bestehen in Zeiten von KI-Generatoren? Wie verlässlich sind die Ergebnisse von KI-Detektoren und wie lassen sich diese im Prüfungsrecht berücksichtigen? Welche Implikationen bringt die EU-Regulierung allgemein und speziell für den Hochschulbereich mit sich? Was ist bei Deep Fakes zu beachten? Welche datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich durch die KI-Verwendung?

Im Vortrag stellt Dr.in Janine Horn einen Wegweiser durch die rechtlichen Grundlagen der KI-Verwendung an Bildungseinrichtungen, insbesondere an Hochschulen, vor. Für Bildungsverantwortliche, Pädagog:innen und Entwickler:innen sowie Studierende eröffnet der Vortrag einen interessanten Einblick zu den rechtlichen Grundlagen zur Verwendung von KI.

Wir freuen uns darauf, diesen Beitrag in der Ringvorlesung „Let’s talk about KI“ mit der großzügigen Unterstützung durch die zentrale Studienkommission (ZSK) und das durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur geförderte Projekt „Beyond Prompting“ präsentieren zu können. Wir laden Sie ein, durch Ihre Teilnahme diesen Dialog über die rechtlichen Aspekte von KI in der Bildung zu bereichern. Wir freuen uns auf Ihre Perspektiven!"

Veranstaltungsdaten

Format

Hybrider Vortrag und offene Diskussion

Datum

24. April 2024

Uhrzeit

18:15 Uhr - 19:45 Uhr

Livestream

via YouTube
Präsenzteilnahme Anmeldung via Mail an info@mkv-vechta.de

Zur Expertise von Dr.in Janine Horn im Bereich KI und Recht

Dr.in Janine Horn ist seit 2008 Mitarbeiterin des ELAN e.V. und seit 2021 in dem von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) geförderten Verbundprojekt Souve@n verantwortlich für die Klärung des Rechtsrahmens des digitalen Lehrens und Lernens an Verbundhochschulen. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin, war seit 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Oldenburger Forschungsinstitut für Informatik (OFFIS) und promovierte 2006 an der Universität Oldenburg zu einem rechtlichen Thema zur digitalen Hochschullehre.

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