Inklusion im digitalen Raum: Chance statt Pflicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28.06 in Kraft tritt, soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum verbessern. Unternehmen im B2B-Bereich sind zunächst ausgenommen, sollten jedoch die Barrierefreiheit ihres digitalen Angebots prüfen, um Wettbewerbsvorteile zu sichern. Die Barrierefreiheit wird zunehmend wichtiger für das Ranking und die Unternehmenskultur.