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Projekt Schilthornbahn 20XX

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  • ÖFFENTLICHE AUFLAGE ÜBERBAUUNGSORDNUNG NR. 49

    ÖFFENTLICHE AUFLAGE ÜBERBAUUNGSORDNUNG NR. 49

    Im Zusammenhang mit dem Projekt der SCHILTHORNBAHN 20XX fand Ende Jahr 2018 die Mitwirkung zur Überbauungsordnung Nr. 49 (UeO) statt. Nun erfolgt die öffentliche Auflage der UeO Nr. 49. Zentrale Themen sind der Seilbahnkorridor, die architektonische Qualität und die Vereinbarkeit mit dem Landschaftsbild.

  • BAUPROJEKT «SCHILTHORNBAHN 20XX» IST AUF KURS

    An der Gemeindeversammlung Lauterbrunnen vom 18. November 2019 wurde die Überbauungsordnung Nr. 49 für den Seilbahnkorridor einstimmig angenommen, sie wird nun an den Kanton zur Genehmigung weitergegeben. Ein weiterer Meilenstein wurde mit der per 19. November 2019 abgeschlossenen Aktienkapitalerhöhung vollzogen, insgesamt 6.3 Millionen CHF fliessen in die Projektfinanzierung SCHILTHORNBAHN 20XX.