Pressemitteilung -
Pressemitteilung des Verbands Taxi Sektion Zürich zum Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2020
Das Volk hat entschieden und mit 52,6 % Ja gesagt zum neuen Taxigesetz (PTLG) im Kanton Zürich. Die Taxiverbände danken dem Volk, dem obersten Souverän im Staat. Das Volk hat gleiche Regeln für alle Wettbewerber im Berufsmässigen Personentransport (BPT) bejaht, weil das Gesetz die unselige Marktverzerrung beseitigt und Schwarzarbeit eliminieren hilft. Die Kostenlüge der Regierung und der Gegner hat nicht verfangen, ebenso wenig wie die Behauptung, Uber würde behindert oder verboten. Das Gesetz kann als schlankes, faires und Technologie förderndes Gesetz allen Kantonen als Vorlage dienen. Das Gesetz ist ein erster guter Anfang, es muss jedoch auf allen Stufen weiterentwickelt werden:
Die Taxi Sektion fordert vom Kanton Zürich eine griffige Verordnung und Ausführungsbestimmungen
Der Kanton Zürich muss in der Verordnung und den Ausführungsbestimmungen noch präzisieren, welche ausserkantonalen und ausländische Fahrer und Fahrzeuge auf Zürichs Strassen zugelassen sind, auch im Hinblick auf Taxigesetze anderer Kantone oder Nachbar-Länder, falls sie denn eins haben.
Die Taxi Sektion fordert von der Stadt Zürich Revision der «Taxi-Betriebsbewilligung»
Seitens Gemeinden wie in der Stadt Zürich sei auf die «Taxi-Betriebsbewilligung» zu verzichten, bzw. die jährliche Gebühr von heute 864 Franken auf maximal 50 Franken zu senken, als Unkosten-Beitrag an die Standplatzkosten. Plattformfahrer zahlen schliesslich auch keine, sie können sie dafür auch nicht benutzen. Dafür zirkulieren sie auf den Strassen, verstopfen den Verkehr oder parkieren auf öffentlichen Parkfeldern, wofür sie in Blauzonen nichts zahlen müssen.
Die Taxi Sektion fordert vom BAV und vom ASTRA beschleunigte Revision der SVG Bestimmungen
Bundesrechtlich sollte für alle im BPT tätigen Plattformen ein schweizerischer Steuersitz Pflicht werden sowie das «Surge-Pricing» (möglicher 8-facher Preis) auf den Faktor 1,2 beschränkt werden. Letzteres sollte auch für Taxis gelten, falls sie digitalisieren können.
Bestehende Vorschriften des Bundes, Code BPT 121 im Führerausweis, ARV 2 durch Fahrtenschreiber (Tachograf) sollen beschleunigt revidiert oder abgeschafft werden. Die Taxiverbände fordern dazu:
- Der BPT 121 sei zu verschärfen: Ein- und Aus-Lad sowie Verhalten im fliessenden und ruhenden Verkehr sollen vertieft geprüft und häufiges Fehlverhalten im Strassenverkehr korrigiert werden können.
- Die ARV 2 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Taxis und Limousinen) sei abzuschaffen, der alte Zopf abgeschnitten werden. Dafür solle die Arbeitszeit dem Arbeitsgesetz unterstellt werden mit maximalen wöchentlichen 67 Arbeitsstunden und 54 Stunden Lenkzeit. Nur noch die Lenkzeit soll durch Einsatz digitaler Systeme kontrolliert werden, deren Kontrolle auf der Strasse möglich bleiben. Notabene: Kein europäisches Land kennt eine ARV für Taxi- und Limousinen Fahrer, nur die Schweiz.
Die Taxi Sektion fordert vom Bundesgericht schnellen Entscheid zur Arbeitgeberfrage der Plattformen
Der Bundesrat solle das Bundesgericht aufrufen, endlich einen Leitentscheid zur Sozialabgabepflicht der BPT-Plattformen wie Uber zu sprechen. Die Frage der Selbständigkeit der Plattformfahrer soll baldmöglichst endgültig geregelt werden. Würde die Selbständigkeit bejaht, fordern die Taxiverbände als Ausgleich zur Sozialabgabepflicht des Taxigewerbes einen Mindestpreis für Plattformen, damit der Wettbewerb nur noch über den Preis, nicht mehr über strukturelle Vor- und Nachteile entschieden wird.
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Zürich, 10. Februar 2020, Taxi Sektion Zürich, Präsident, Rudolf Raemy, www.taxisektion-zh.ch
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Die TSZ, Taxi Sektion Zürich vertritt alle Taxilenker mit einer Betriebsbewilligung in der Stadt Zürich. Sie ist bestrebt ein Monopol im Taxigewerbe zu verhindern. Sie fördert das Erbringen einer kundenfreundlichen Dienstleistung. Vertretung gemeinsamer Interessen sowie Verwirklichung von Projekten im Sinne des Verbandes. Leisten von Vorarbeiten, um gemeinsam gegenüber der Taxikommission der Stadt Zürich aufzutreten. Leisten von Öffentlichkeitsarbeiten im Sinne aller angeschlossenenTaxilenker. Der TSZ, Taxi Sektion Zürich bezweckt Solidarität unter den Chauffeuren zu fördern, Beratungen im sozialen und rechtlichen Bereich anzubieten.
(Auszug aus TSZ-Statuten, II. Zweck, vom 18.12.2020)