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Themen: Behinderung

  • © Dan Race − stock.adobe.com

    Gehle: Die gesellschaftliche Teilhabe für alle bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel

    „Es hat lange gedauert, bis der Satz `Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden` heute vor genau 30 Jahren in das Grundgesetz aufgenommen wurde“, sagt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle. Dieser Zusatz stellte klar, dass Menschen mit Behinderung rechtlich gleichgestellt sind und nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen.