Pressemitteilung -
Gehle: Die gesellschaftliche Teilhabe für alle bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel
30 Jahre Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz
„Es hat lange gedauert, bis der Satz `Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden` heute vor genau 30 Jahren in das Grundgesetz aufgenommen wurde“, sagt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle. Dieser Zusatz stellte klar, dass Menschen mit Behinderung rechtlich gleichgestellt sind und nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen. „Die Grundgesetzänderung war ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und markierte damit einen wichtigen Meilenstein im Kampf für die Rechte behinderter Menschen in Deutschland“, sagt Gehle anlässlich des Jubiläums des Benachteiligungsverbot im Grundgesetz.
Die Bedeutung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz ist laut Kammerpräsident Gehle vielfältig, zum einen im Hinblick auf die gesellschaftliche Anerkennung und Sensibilisierung. „Es trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Rechte und Belange behinderter Menschen in der Gesellschaft zu stärken.“ Zum anderen schütze es Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung in sämtlichen Lebensbereichen, etwa beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlicher Infrastruktur und habe zur Einführung und Stärkung von Maßnahmen geführt, die Barrierefreiheit fördern, etwa durch die Entwicklung von behindertengerechten Bauvorschriften, barrierefreien Verkehrsmitteln und barrierefreiem Zugang zu Informationen.
Die Barrierefreiheit von Arztpraxen etwa sei die Voraussetzung, um Patienten mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu den Versorgungsleistungen des Gesundheitswesens zu ermöglichen. Barrierefrei sind die Praxen dann, wenn sie von Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel die stufenlose Erreichbarkeit von Praxisräumen und das Vorhandensein einer Behindertentoilette. Für sinnesbehinderte Menschen bedeutet sie ein Recht auf barrierefreie Kommunikation und Information.
Trotz dieser Erfolge gebe es weiterhin Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Inklusion im Arbeitsmarkt und der vollständigen Barrierefreiheit. „Das 30-jährige Jubiläum erinnert daran, dass gesellschaftliche Teilhabe für alle weiterhin ein wichtiges Ziel bleibt, das nur durch kontinuierliches Engagement und Anpassung an moderne Standards erreicht werden kann“, so Gehle abschließend.
In Nordrhein-Westfalen leben knapp 2 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, das heißt mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Im gesamten Bundesgebiet lebten zum Jahresende 2023 laut Statistischem Bundesamt rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Dies entspricht etwa 9,3 % der Gesamtbevölkerung.
Themen
Kategorien
Gute Medizin braucht ärztliche Qualität.
#Kammerkann