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Mann mittleren Alters mit Brille und graumeliertem Haar sitzt in moderner Küche am Laptop und hält ein Dokument in der Hand.
Bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags müssen Sie künftig auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers achten.

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Bei allen Überweisungen: Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe des Zahlungsempfängers

Ab Oktober 2025 tritt für den gesamten europäischen Zahlungsverkehr eine neue Regelung in Kraft. Die dann verpflichtende Überprüfung des Zahlungsempfängers soll bei Banküberweisungen für zusätzliche Sicherheit sorgen und Betrugsfälle sowie fehlerhafte Überweisungen reduzieren.

Spätestens ab Oktober 2025 tritt die neue Regelung für alle Zahlungsdienstleister und Banken verpflichtend in Kraft. Sodann wird bei sämtlichen Überweisungen von Privatpersonen eine Überprüfung des Zahlungsempfängers durchgeführt.

Was ändert sich mit der neuen Regelung?

Konkret bedeutet das: Bei jeder Überweisung wird überprüft, ob die angegebenen Daten zum Zahlungsempfänger mit der IBAN übereinstimmen. Auch die Schreibweise des Zahlungsempfängers wird dabei überprüft und das Ergebnis anhand eines mehrstufigen Schemas an Sie zurückgemeldet. Im Online-Banking dauert die Überprüfung lediglich wenige Sekunden, sodass Ihnen im Alltag keine Nachteile entstehen. Im Gegenteil: Die neue Vorgabe soll für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen und falsche Überweisungen und Betrugsversuche eindämmen.

Worauf müssen Beitragszahlende ab Oktober achten?

Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag bereits im SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, können sich entspannt zurücklehnen: Für sie besteht kein Handlungsbedarf.

  • Beitragszahlende, die hingegen weiterhin regelmäßig per Einzelüberweisung zahlen, sollten bei der nächsten Überweisung auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers achten. Ebenso sollten Beitragszahlende, die für die regelmäßigen und termingerechten Überweisungen des Rundfunkbeitrags einen entsprechenden Dauerauftrag eingerichtet haben, dessen Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Wie lauten die korrekten Zahlungsinformationen?

Die Zahlungsinformationen für die Überweisung Ihres Rundfunkbeitrags werden Ihnen mit den entsprechenden Schreiben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitgeteilt. Die für Sie gültige IBAN variiert abhängig davon, welche Landesrundfunkanstalt für Sie zuständig ist. Bei Bedarf können Sie die IBAN hier erfahren.

Der anzugebende Zahlungsempfänger hingegen ist immer identisch. Bitte achten Sie künftig bei Ihren Überweisungen des Rundfunkbeitrags auf die korrekte Schreibweise des Zahlungsempfängers. Dieser lautet immer:

  • Rundfunk ARD, ZDF, DRadio

Gibt es eine sichere und komfortable Alternative?

Neben dem bereits erwähnten Dauerauftrag, der – sofern er korrekt eingerichtet ist – für die regelmäßige und termingerechte Überweisung des Rundfunkbeitrags sorgen kann, empfiehlt der Beitragsservice immer das sichere und komfortable SEPA-Lastschriftverfahren.

Tipp: Wie auch Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen können, verrät Ihnen unser Servicebeitrag „Geheimtipp: So haben Sie garantiert nie wieder Ärger mit dem Rundfunkbeitrag“.

Sie möchten stattdessen den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen? Wie Sie den Dauerauftrag korrekt einrichten und worauf Sie dennoch langfristig achten müssen, erklären wir Ihnen in unserem Servicebeitrag „Beim Rundfunkbeitrag dauerhaft sorgenfrei: Mit dem Dauerauftrag geht’s!

  • Aufgrund einer EU-weiten Richtlinie findet ab Oktober bei sämtlichen Überweisungen eine verpflichtende Überprüfung der Angaben zum Zahlungsempfänger statt.
  • Die Maßnahme verursacht keinerlei zusätzliche Kosten oder anderweitige Nachteile für die Endkunden und erfolgt schnell und automatisch.
  • Auch bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags ist somit stets auf die korrekte Angabe des Zahlungsempfängers zu achten.
  • Während die IBAN von der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt abhängt, lautet der anzugebende Zahlungsempfänger immer „Rundfunk ARD, ZDF, DRadio“.
  • Als sichere und komfortable Alternative zur manuellen Überweisung empfiehlt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das SEPA-Lastschriftverfahren.

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