Selbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und fragen sich, ob Sie den Rundfunkbeitrag sowohl für Ihre Wohnung als auch für Ihren Arbeitsort zahlen müssen? Das hängt davon ab, ob sich Ihr Arbeitsort innerhalb einer Privatwohnung befindet oder ob Sie separate Räumlichkeiten nutzen. Auch Kfz, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, können beitragspflichtig sein.