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Ein Mann im Detektivmantel hält eine Lupe und eine Pfeife und blickt durch die Lupe auf den Schriftzug „Beitrags-Mythen".
Um den Rundfunkbeitrag ranken sich viele Mythen und Falschinformationen. Wir nehmen sie unter die Lupe und verraten Ihnen, was stimmt und was nicht.

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Beitragsmythen – Teil 4: „Wenn ich Bürgergeld beziehe, muss ich automatisch keinen Rundfunkbeitrag zahlen, oder?“

Wer Sozialleistungen bezieht, ist automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit und muss ihn nicht zahlen? Wir klären auf, welche Annahmen zum Rundfunkbeitrag komplett falsch sind und wo ein Fünkchen Wahrheit drinsteckt.

„Wenn ich Bürgergeld beziehe, muss ich automatisch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.“

Dies ist ein häufiger Irrtum, der jedoch im Kern ein Fünkchen Wahrheit enthält. Grundsätzlich muss jede Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden. Es gibt jedoch Bedingungen, unter denen er nicht gezahlt werden muss. Denn wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich grundsätzlich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Zu diesen Sozialleistungen zählen unter anderem:

  • Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, wenn der Empfänger oder die Empfängerin nicht bei den Eltern wohnt

Auch eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen kann bewilligt werden, beispielsweise für taubblinde Menschen.

Dabei müssen Sie jedoch zwei wichtige Aspekte beachten:

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich auf Antrag. Sie können den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit einem Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen, an den Beitragsservice schicken. Beim Bezug von Sozialleistungen ist dies in der Regel ein Leistungsbescheid, aus dem hervorgeht, für welchen Zeitraum Ihnen die entsprechende Sozialleistung gewährt wird.

Wird Ihr Antrag auf Befreiung bewilligt, gilt er nicht unbegrenzt, sondern nur für den Zeitraum, in dem Sie die betreffende Leistung beziehen und der auf dem vorgelegten Nachweis angegeben ist. Die Dauer einer Befreiung ist somit grundsätzlich an den Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises gekoppelt. Der Zeitraum wird Ihnen, sofern Ihr Antrag bewilligt wird, mit dem Befreiungsbescheid mitgeteilt.

Wichtig: Bitte behalten Sie den Zeitraum, für den Ihnen eine Befreiung gewährt wird, im Blick. Nach Ablauf des Befreiungszeitraums sind Sie grundsätzlich voll beitragspflichtig – auch ohne vorherige Erinnerung an das Ablaufen Ihrer Befreiung. Beziehen Sie weiterhin Sozialleistungen über den vorherigen Zeitraum hinaus, müssen Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen und einen Nachweis für den neuen Leistungszeitraum vorlegen.

Sie wollen mehr zum Thema Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfahren? Unser Experte Michael erklärt Ihnen im ausführlichen Interview, was Sie wissen und beachten müssen, um einen Antrag korrekt zu stellen.

Video: Unter diesen Bedingungen können Sie eine Befreiung beim Rundfunkbeitrag beantragen.

Sie möchten noch mehr wissen? Sämtliche Informationen zum Thema Befreiung finden Sie auch auf rundfunkbeitrag.de.

  • Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist möglich, wenn Sie Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder BAföG erhalten.
  • Befreiungen erfolgen niemals automatisch – Sie müssen aktiv einen Antrag stellen und diesen, zusammen mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie, per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio schicken.
  • Eine Befreiung gilt nur so lange, wie auch der entsprechende Nachweis (z. B. ein Leistungsbescheid bei Bezug von Sozialleistungen) gilt.
  • Beachten Sie, dass Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen und die entsprechenden Nachweise unaufgefordert vorlegen müssen.
  • Andernfalls sind Sie für den Zeitraum, für den kein Nachweis einer Befreiungsvoraussetzung vorliegt, voll beitragspflichtig.

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  • Infografik zu Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag mit Infos zu Antrag, Nachweisen und Gültigkeit.
    Infografik Befreiung und Ermäßigung
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    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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  • Infobroschüre Befreiung und Ermäßigung
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  • Factsheet Befreiung und Ermäßigung
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