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Steuerliche und strategische Insights zur Forschungszulage

Pressemitteilung -

Steuerliche und strategische Insights zur Forschungszulage

Fördermöglichkeiten für Ihre Innovationen

Die Forschungszulage bietet Unternehmen nun schon seit dem 1. Januar 2020 eine attraktive Möglichkeit, ihre F&E-Aktivitäten zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Frühjahr dieses Jahres wurde der maximale Fördersatz pro Jahr mehr als verdoppelt. Weitere Verbesserungen sind geplant. Damit gehört die Forschungszulage nun schon seit mehreren Jahren zu den wertvollsten Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern zu lassen.

Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage wurde eingeführt, um die Innovationskraft von Unternehmen in Deutschland zu stärken. Seit ihrer Einführung wurde die Attraktivität der Forschungszulage mit dem Wachstumschancengesetz bereits gesteigert, durch erhöhte Förderbeträge und die Möglichkeit, erstattungsfähige Kosten geltend zu machen. Auch für das Jahr 2025 sind mit der kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative bereits weitere Verbesserungen geplant.

Da die Erfolgsaussichten für den Erhalt der Forschungszulage im Vergleich zu anderen Förderprogrammen besonders hoch sind – vor allem mit einem professionellen Berater an Ihrer Seite – gilt das Förderinstrument als besonders attraktiv.

Weitere Vorteile sprechen für die Beantragung der Forschungszulage:

  1. Planbarkeit: Sofern Ihre Projekte den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Forschungszulage und können sie als eine zuverlässige Förderquelle in ihrer Finanzplanung berücksichtigen.
  2. Flexibilität: Da Sie die Forschungszulage bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen können, können Sie sich vollkommen auf Ihre Projekte konzentrieren und die Förderung auch im Nachgang beantragen.
  3. Thematische Offenheit: Die Forschungszulage steht einer Vielzahl an Projekten zur Verfügung, da sie thematisch nicht eingeschränkt ist und ein Forschungsschwerpunkt nicht vorgegeben ist.

Lesen Sie mehr über die Vorteile der Forschungszulage, auch im Vergleich zu anderen Fördermitteln für Unternehmen, wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).

Herausforderungen bei der Beantragung

Bevor Sie aber die vielfältigen Vorteile dieser Förderung in Anspruch nehmen können, erfordert die Beantragung die Bewältigung einiger Hürden sowie eine sorgfältige Planung und Dokumentation des gesamten Prozesses. Dazu gehört, dass Unternehmen detailliert nachweisen müssen, dass ihre Projekte den F&E-Kriterien unterliegen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, die Förderfähigkeit durch eine umfangreiche Dokumentation der Projekte nachzuweisen. So sind Sie auch im Falle einer Buchprüfung bestens gewappnet.

Zusätzlich dazu muss die Forschungszulage in einem zweistufigen Verfahren beantragt werden, was komplex und zeitaufwendig sein kann. Dieser Prozess kann auf den ersten Blick abschreckend wirken, sollte Sie aber nicht von der Beantragung zurückhalten.

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Über Busuttil & Company

Als erste Fördermittelberatung in Deutschland, die sich auf die Forschungszulage spezialisiert hat, verfügt Busuttil & Company über umfassende Erfahrung in der steuerlichen Forschungsförderung. Mit der Forschungszulage können Unternehmen ihre F&E-Projekte mit bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr sowie bis zu vier Jahre rückwirkend fördern. Für das Jahr 2026 sind weitere Verbesserungen der Forschungszulage vorgesehen.

Das dynamische Start-Up aus Hannover ist in der Lage, förderfähige Projekte zu identifizieren und Unternehmen zielsicher durch das komplexe Antragsverfahren zu führen. Die Erfolgsquote der eingereichten Anträge durch Busuttil & Company liegt dabei weit über dem Durchschnitt. Im Jahr 2025 wurde das Unternehmen bereits zum zweiten Mal als TOP CONSULTANT ausgezeichnet.

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