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Pressemitteilung -

Unbezahlte Rechnung - Fauler Kompromis bei Telematikkosten

Die Krankenkassen wollten am liebsten gar nichts zahlen. Nun hat das Bundesschiedsamt zugunsten der Arztpraxen entschieden. Doch der Schiedsspruch deckt die Kosten für den Austausch von Ersatzteilen für die Übermittlung von Patientendaten nicht. Die niedergelassenen Ärzte haben die Sicherheitslücken der fehlerbehafteten Telematik-Infrastruktur nicht zu verantworten, werden aber anteilig dafür zur Kasse gebeten. Sie können sich jetzt kaum noch dagegen wehren, denn die Teilnahme ist Pflicht.

"Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen", betont der Berufsverbandsvorsitzende Dr. Ulrich Tappe. "Deshalb haben wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen begrüßt. Die technische Implementierung durch Hard- und Software-Dienstleister ist allerdings unter hohem Zeitdruck vielfach völlig unzureichend erfolgt. Während die Ärzte unter Androhung von Zwangsmaßnahmen zur zügigen Umsetzung gezwungen werden, hat die mit der Durchführung beauftragte gematik ihre selbstgesetzten Termine regelmäßig nicht einhalten können. Das sind unhaltbare Zustände. Die Praxen kämpfen mit diesen Problemen. Und jetzt sollen sie auch noch den Schaden durch die inzwischen schon veraltete Anschlusstechnik finanziell mittragen."

Hintergrund der Problematik ist der von der Gesellschafterversammlung der gematik im Februar 2022 beschlossene Austausch von TI-Konnektoren, deren Sicherheitszertifikate ablaufen. Ein Tausch der Geräte, sei, so heißt es, aus Datenschutzgründen alternativlos. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat der Konnektortausch bereits begonnen. Rund 15.000 Konnektoren müssen noch in diesem Jahr ersetzt werden, weitere 40.000 in den Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten in 2023.

"Der Streit ist für uns niedergelassene Ärzte nicht nur ärgerlich, sondern überhaupt nicht nachvollziehbar", erklärt Dr. Tappe, "denn letztenendes geht es nur um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände, die gesetzlich für den Datenaustausch mit den Krankenkassen im Rahmen der Patientenversorgung vorgeschrieben sind. Die Finanzierung sollte für die Krankenkassen selbstverständlich sein."

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Ulm, in dem sich mit fast 1.300 Mitgliedern mehr als 90 Prozent der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (Gastroenterologen) bzw. fachärztlich tätigen Internisten mit dem Schwerpunkt Erkrankungen des Verdauungssystems (Gastroenterologie) in Deutschland zusammengeschlossen haben, um ihre beruflichen und berufspolitischen Interessen zu organisieren.

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