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Kategorien: arzneimittelverordnung

  • Außer Kontrolle - Biosimilarabgabe in der Apotheke

    Die Wirtschaftlichkeit bei der Verschreibung von Medikamenten zu beachten, gehört zu den Pflichten jedes Arztes. Die abgewogene, individuell verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Verordnung biologisch hergestellter Medikamente haben die Krankenkassen und der Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) für CED-Patienten längst einvernehmlich in Sonderverträgen geregelt.

    Vorsicht bei Billigmedizin vom Apotheker.
  • Das falsche Signal - Keine Medikamentenabgabe ohne Arztkontakt!

    Der Arzt wählt auf Basis der gesicherten Diagnose unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände eine abgewogene und begründete Therapie. Der Apotheker berät und klärt auf über den richtigen Umgang mit Medikamenten. Wenn der Apotheker ohne umfassende Anamnese und gesicherte Diagnose in die Verordnung eingreifen dürfte, würde der Therapieerfolg auf unkontrollierbare Weise in Frage gestellt.

    Der Apotheker berät und klärt auf, aber kann nicht über Therapien entscheiden!