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Kategorien: arzneimittelverordnung

  • Das falsche Signal - Keine Medikamentenabgabe ohne Arztkontakt!

    Der Arzt wählt auf Basis der gesicherten Diagnose unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände eine abgewogene und begründete Therapie. Der Apotheker berät und klärt auf über den richtigen Umgang mit Medikamenten. Wenn der Apotheker ohne umfassende Anamnese und gesicherte Diagnose in die Verordnung eingreifen dürfte, würde der Therapieerfolg auf unkontrollierbare Weise in Frage gestellt.

    Der Apotheker berät und klärt auf, aber kann nicht über Therapien entscheiden!