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Haben Sie an Ihre Prämie für Ihr E-Fahrzeug gedacht? "THG-Prämie 2026" jetzt beantragen!

THG-Prämie beantragen, so geht's:

Vom Verkauf sogenannter THG-Zertifikate profitieren auch Halterinnen und Halter von Elektroautos. Sie können das von ihnen mit dem E-Fahrzeug eingesparte CO₂ "weiterverkaufen". Eigentlich wären dazu nur Betreiber öffentlicher oder privater Ladepunkte berechtigt. Doch der Gesetzgeber hat die Definition eines privaten Ladepunkts so weit gefasst, dass faktisch alle, denen ein vollelektrisches E-Auto gehört, am Handel teilnehmen können.

Wichtig: Plug‑in-Hybride sind ausgeschlossen, weil sie auch mit fossilem Kraftstoff betankt werden können.

Wer mit dem eigenen Elektroauto am THG-Quotenhandel teilnehmen will, muss sich bei einem Abwickler anmelden. Als Beleg muss man eine Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigug Teil I) vorlegen. In der Regel reicht es, einen Scan oder eine Fotografie des Dokuments über die Website des jeweiligen Zwischenhändlers hochzuladen.

Anschließend prüft der Anbieter die Angaben und reicht einen Antrag beim Umweltbundesamt ein, um die Zertifikate zu erhalten. Die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist allerdings nur bis zum Ablauf des 15. November im jeweiligen Verpflichtungsjahr (für 2026 also der 15. November 2026) möglich. Manche Dienstleister zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, die meisten aber erst nach einigen Monaten. Oft bietet der Hersteller die Beantragung über die aktuelle Fahrzeug-App an.

Die Auswahl des Abwicklers sollten Sie sorgfältig prüfen, die Prämien (aktuell rd. 300,00 Euro, jährlich steigend) schwanken von Anbieter zu Anbieter.

Das gilt bei der Steuer:

Gehört das Elektroauto einer Privatperson, so sind die Auszahlungen aus der THG-Quote steuerfrei. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind die Einnahmen sonstige betriebliche (steuerpflichtige) Einnahmen.

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