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Anpassung Mindestlohn ab 01.01.2026 auf 13,90 Euro je Zeitstunde

News -

Mindestlohn-Anpassung ab dem 1.1.2026: Erinnerung Handlungsbedarf bei Minijobs und mehr

Mindestlohnverordnung 2026 und 2027 veröffentlicht

Die Mindestlohnkommission hatte in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn wie folgt zu erhöhen:

  • Zum 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde
  • Zum 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto je Zeitstunde

Den aktuellen Beschluss sowie die früheren Beschlüsse der Mindestlohnkommission finden Sie als Anlage zum Download. Der Beschluss der Kommission wurde in der am 7. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten 5. Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV5 umgesetzt.

Erneut angepasster Mindestlohn löst Handlungsbedarf aus

Die stufenweise Anpassung des Mindestlohnes bis auf 13,90 Euro ab 1. Januar 2026 löst in vielen Unternehmen zwingenden Handlungsbedarf aus. So ist aus u. a. in arbeitsrechtlicher Sicht zu prüfen, ob Arbeitsverträge und insbesondere die Zahl der Arbeitstunden bei Mini-Jobbern über Änderungsvereinbarungen anzupassen sind. Denn die Geringfügigkeitsgrenze hat sich ebenfalls automatisch von 556 Euro auf 603 Euro angepasst.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht müssen Unternehmer prüfen, wie sich die zusätzlichen Lohnkosten auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken, um ggf. die Kalkulation ihrer Produkte und Dienstleistungen anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von

ETL Hannes & Kollegen, ADVISA und ADHOGA Berlin Steuerberatungsgesellschaften GmbH


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