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Steuertipps für Unternehmer zum Jahreswechsel 2025/2026
„Wie schön ist es doch, nichts zu tun und dann vom Nichtstun auszuruh’n.“ – so hat es Heinz Erhardt einst formuliert. Bevor Sie jedoch diesen wohltuenden Zustand zwischen den Jahren genießen können, steht noch einiges auf dem Programm. Es geht ums Planen, Prüfen und Optimieren.
Zwischen Weihnachtsfeier und Winterurlaub bleibt nur wenig Zeit, die Weichen für 2026 richtig zu stellen, ob durch geschickte Investitionen, passende Abschreibungen oder klug gewählte Zahlungszeitpunkte. Denn wer gut vorbereitet ist, kann bares Geld sparen und startet dann mit einem guten Gefühl in das neue Jahr. Damit Sie dabei nichts übersehen, haben wir für Sie wieder die wichtigsten Punkte in Form von 19 Steuertipps zusammengestellt.
Unternehmer sollten insbesondere auf bestehende und geplante steuerliche Änderungen reagieren, wie die angekündigte dauerhafte Umsatzsteuersenkung für Gastronomiebetriebe, die neuen Vorschriften zur Kleinunternehmerregelung oder auch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung. Bei geplanten Investitionen lassen sich durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags steuerliche Vorteile erzielen. Auch die 10-Tage-Regel verdient Beachtung, ebenso wie die neuen Aufbewahrungsfristen, die sowohl Entlastung als auch Herausforderungen bringen.
Arbeitgeber können die anstehenden Wochen nutzen, um nicht nur ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen, sondern auch mit durchdachten Gestaltungen – von der Weihnachts- oder geplanten Neujahrsfeier über kleine Aufmerksamkeiten bis hin zu Lohn- und Sozialversicherungsfragen – Gutes zu tun. Apropos Lohn: Hier ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde zu beachten. Insbesondere ist zu prüfen, ob Arbeitsverträge und Arbeitsstunden bei Mini-Jobbern anzupassen sind.
Und natürlich gibt es auch für Privatpersonen und Unternehmer gleichermaßen Gestaltungsspielräume: von Spenden und haushaltsnahen Dienstleistungen über den korrekten Ansatz von Beiträgen zur Altersvorsorge bis hin zur steuerlichen Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen, wie Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten. All das und noch mehr kann den Steuerbescheid positiv beeinflussen, vorausgesetzt, man handelt rechtzeitig und verpasst keine Fristen. Auch dazu haben wir die wichtigsten Termine zusammengestellt.
Nehmen Sie sich also einen Moment Zeit, bevor Sie in den wohlverdienten Jahresausklang starten.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
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