Direkt zum Inhalt springen

Pressemitteilung -

Abgeschleppter PKW

Verwahrkosten durften zum Teil abgerechnet werden

Wenn ein Fahrzeug unerlaubter Weise auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde, dann muss dessen Halter für die Abschleppkosten aufkommen. Aber wie sieht es mit den Verwahrkosten für den PKW aus, die im Anschluss daran entstehen? Damit musste sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das höchstinstanzliche deutsche Gericht befassen.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 192/22)

Der Fall: Die Schwester des Eigentümers und Halters eines PKW hatte diesen auf dem Innenhof eines privaten Gebäudekomplexes abgestellt, obwohl dies durch ein Schild an der Einfahrt klar untersagt war. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und auf einem Firmengelände des Grundstückseigentümers verwahrt. Weil sich Streit über die Herausgabe entwickelte, forderte der Eigentümer am Ende für rund elf Monate 4.935 Euro (15 Euro täglich). Das schien dem Betroffenen bei weitem überzogen.

Das Urteil: Der BGH erkannte es grundsätzlich an, dass Verwahrkosten in Rechnung gestellt werden. Schließlich diene das noch der Abwicklung des Abschleppvorgangs. Doch einen solchen Er­stattungsanspruch gebe es nur bis zum ersten Herausgabever­langen des Halters. Dementsprechend reduzierten sich die Kosten im konkreten Fall auf lediglich 75 Euro – also den Auf­bewahrungszeitraum von fünf Tagen.

Themen

Kategorien

Kontakt

  • 25_08_Abschleppen_Verwahrkosten.jpg
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .jpg
    Dateigröße:
    3015 x 1609, 515 KB
    Download