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23_08_Denkmalschutz

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Zugehörige Meldungen

  • Kaum sichtbar, aber geschützt

    Kaum sichtbar, aber geschützt

    Für ein Gebäudedenkmal galten weiter die Auflagen

    Selbst wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude so versteckt liegt, dass es von Passanten gar nicht gesehen werden kann, verliert es seinen besonderen Sta­tus nicht. Die Eigentümer müssen sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem an die Auflagen halten. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 S 29/19