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  • Kostenpauschale

    Kostenpauschale


    Neben den Vorerben können sie auch Nacherben bean­spruchen

    Sowohl Vor- als auch Nacherben können in getrennten Erbfällen die Erbfall­kostenpauschale geltend machen. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste zuständige Gerichtsinstanz entschie­den.
    (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 3/20)
    Der Fall: Die Konstellation, dass Ehepa