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  • Schornstein gehört allen

    Schornstein gehört allen


    Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird

    Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemein­schaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.
    (Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 85 S 52/23)
    Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft