Strandkorb und Spinne
Sie haben auf Gemeinschaftseigentum nichts zu suchen
„Gemeinschaftseigentum“ trägt nicht ohne Grund diesen Namen. Auf derartigen Flächen ist innerhalb einer Wohnanlage besondere Rücksicht aufeinander zu nehmen. Deswegen verbietet es sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass ein Mitglied auf einer Gemeinschaftsfläche für Nachbarn einsehbar einen Strandkorb