Mangel geheilt
Alle Wohnungseigentümer nahmen an Versammlung teil
Wenn zu einer Eigentümerversammlung nicht rechtlich korrekt geladen wurde, dann stellt das einen Mangel dar und kann zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse führen. Doch es gibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine mögliche Entwicklung des Geschehens, die diesen Mangel heilen kann.
(Bundesgerichtshof